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Mehr als Geld

Ein Collage aus mehreren Fotos zum Thema Persönliches Budget

Das Persönliche Budget ist eine Form, in der Menschen mit Behinderungen Teilhabeleistungen erhalten können.

Der leistungsberechtigte Mensch mit Behinderungen verhandelt dabei mit dem verantwortlichen Rehabilitationsträger über seinen Bedarf. Anschließend schließen beide einen Vertrag ab („Zielvereinbarung“), und der Mensch mit Behinderungen erhält eine Geldleistung, von der er seine Unterstützung selbstbestimmt einkauft.

Das Persönliche Budget ist eine Form, in der Menschen mit Behinderungen Teilhabeleistungen erhalten können.

Der leistungsberechtigte Mensch mit Behinderungen verhandelt dabei mit dem verantwortlichen Rehabilitationsträger über seinen Bedarf. Anschließend schließen beide einen Vertrag ab („Zielvereinbarung“), und der Mensch mit Behinderungen erhält eine Geldleistung, von der er seine Unterstützung selbstbestimmt einkauft.

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  • 26.04.2023

    Der Landessportbund NRW hat in Zusammenarbeit mit dem KSL Arnsberg ein Merkblatt zur Inklusion im Sport herausgegeben, das sich mit den Einsatzmöglichkeiten des Persönlichen Budgets im Sport befasst.

  • 27.03.2023

    13 angehende Heilerziehungspfleger*innen des Börde Berufskollegs in Soest informierten sich über Möglichkeiten für behinderte Menschen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Mitarbeitende des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Arnsberg hatten bei einem Ortsbesuch zwei konkrete Beispiele mitgebracht.

  • 30.06.2022

    Hier gibt es Infos zu Beratungszeiten, möglichen Beratungsfragen und schriftlichen Kontakt:

  • Es ist die Frage aufgekommen, ob der leistende Rehabilitationsträger gegenüber den Budgetnehmenden einen einzigen Bescheid mit einer einzigen Zielvereinbarung erlassen muss, oder ob die jeweiligen am Persönlichen Budget beteiligten Leistungsträger für ihre Teilleistungen jeweils Bescheide erlassen und jeweils Zielvereinbarungen abschließen müssen. Für beide Möglichkeiten finden sich im Gesetzestext Anknüpfungspunkte.

  • 05.02.2020

    Antworten auf diese Frage gab es im Rahmen einer Vortrags- und Podiumsveranstaltung an der Fernuniversität Hagen.

  • Die Teilhabe-Beratung für Siegen-Wittgenstein (EUTB) und die Beauftragten der Belange für Menschen mit Behinderung der Stadt Siegen veranstalten vom 01.07.2019 bis zum 12.07.2019 Aktionswochen rund um das Thema „Persönliches Budget – mehr als Geld“.

  • Die genannten Gerichtsentscheidungen betreffen überwiegend die Rechtslage vor Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes. Durch das Bundesteilhabegesetz wurde unter anderem die Regelung zum Persönlichen Budget verändert (aktuell zu finden in § 29 SGB IX, die Budgetverordnung galt bis Ende 2017, eine neue wurde bisher nicht erlassen).

  • Hier finden Sie eine Broschüre zum Persönlichen Budget.

    Die Broschüre ist in einfacher Sprache.

    Das Sozialministerium in Berlin hat die Broschüre gemacht.

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