Zusätzliche Leistungen für Soziale Teilhabe in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Über Leistungen zur Sozialen Teilhabe müssen Menschen mit Behinderungen oft streiten. Vor allem dann, wenn sie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, wird z.B. eine Begleitung ins Café, zum Sport oder zur Pflege von Kontakten vom Träger der Eingliederungshilfe vielfach verwehrt. Das Sozialgericht Freiburg hat einem Kläger in einer aktuellen Entscheidung zusätzliche Leistungen der Eingliederungshilfe zugesprochen.








