
Das Persönliche Budget (PB) ist eine Form, in der Menschen mit Behinderungen Teilhabeleistungen erhalten können. Der leistungsberechtigte Mensch mit Behinderungen verhandelt dabei mit dem verantwortlichen Rehabilitationsträger über seinen Bedarf. Anschließend schließen beide einen Vertrag ab („Zielvereinbarung“), und der Mensch mit Behinderungen erhält eine Geldleistung, von der er seine Unterstützung selbstbestimmt einkauft.
Um für eine stärkere Nutzung des Persönlichen Budgets zu erreichen, führen die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in NRW seit 2018 die Kampagne „Persönliches Budget – Mehr als Geld“ durch. Die Kampagne stellt Mittel und Methoden bereit, die dazu dienen, über das Persönliche Budget zu informieren. Neben allgemeinen Veranstaltungen für alle Zielgruppen werden gezielt Kommunen, Kostenträger, Dienstleistende und mögliche Budgetnutzende angesprochen, um gemeinsam Strategien zu entwickeln, das Persönliche Budget attraktiver und nutzbarer zu machen. Besonders empfehlen möchten wir Ihnen unsere Wanderausstellung und den dazugehörigen Film in verschiedenen barrierefreien Fassungen.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Wanderausstellung können Sie zum Beispiel für eine Aktionswoche ausleihen. „Mitgeliefert“ bekommen Sie einen Referenten oder eine Referentin zum Persönlichen Budget für Ihre Veranstaltung zum Thema. Den Schwerpunkt setzen Sie dabei selbst. Auf der Webseite gibt es auch Filme in Gebärdensprache und mit Audiodeskription.
Zehn Fragen - zehn Antworten zum Persönlichen Budget
- Was ist das Persönliche Budget?
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Das Persönliche Budget ist eine Form der Leistungsgewährung zur Unterstützung behinderter Menschen. Der leistungsberechtigte behinderte Mensch erhält eine Geldleistung und kauft sich seine Unterstützung selbst ein. Auf diese Weise kann die Hilfe flexibler gestaltet werden. Stärkt die Autonomie des behinderten Menschen. Die leistungsberechtigte Person kann zum Beispiel mit einem Dienst selbst besprechen, wie die benötigte Leistung erbracht werden soll. Es ist auch möglich, Angebote außerhalb der Behindertenhilfe zur Abdeckung des Hilfebedarfs in Anspruch zu nehmen (beispielsweise Taxi statt Fahrdienst oder Assistenz beim Sport durch Sportkameraden).
- Wozu kann das Persönliche Budget genutzt werden?
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Wohnen und Teilhabe z.B.:
- Assistenzleistungen im Arbeitgebermodell oder von einem Dienstleistungsunternehmen
- Hilfe zur Freizeitgestaltung und Verständigung mit der Umwelt Haushaltshilfe, Fahrtkosten
- Ambulant betreutes Wohnen, Hilfen in betreuten Wohnmöglichkeiten, Hilfsmittel
Leistungen rund um die Gesundheit z.B.
- Heil- und Hilfsmittel
- Häusliche Krankenpflege
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Haushaltshilfe, Fahrtkosten
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben z. B.
- Berufsvorbereitung, -ausbildung
- Berufliche Anpassung und Weiterbildung
- Kraftfahrzeughilfe
- Arbeitsassistenz/Unterstützte Beschäftigung
- Bei welchen Behörden kann ein Persönlichen Budget beantragt werden?
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Das PB kann bei allen Rehabilitationsträgern beantragt werden. Im Folgenden werden alle Rehaträger aufgelistet.
- Landschaftsverband Rheinland und Westfalen-Lippe als Eingliederungshilfeträger
- Bundesagentur für Arbeit
- Integrationsämter
- Krankenkassen
- Pflegekassen (gewähren im PB nur Gutscheine)
- Sozialhilfeträger
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Alterssicherung der Landwirte
- Kriegsopferversorgung, -fürsorge
- Jugendhilfeträger
Falls der Antrag bei einem nichtzuständigen Rehaträger eingeht, ist dieser verpflichtet, den Antrag an die seiner Meinung nach zuständigen Stelle weiterzuleiten. Der zweitangegangene Träger muss in der Regel den Antrag bearbeiten. Die antragstellende Person muss über die Weiterleitung ihres Antrags informiert werden. §14 ff SGB IX
- Was ist ein trägerübergreifendes Persönlichen Budget?
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Sind mehrere Leistungsträger an einem Persönlichen Budget beteiligt, spricht man von einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget. Je nach Lebenssituation ist für die Abdeckung eines Hilfebedarfs ein anderes Amt zuständig. Menschen mit Behinderung haben häufig in mehreren Lebensbereichen Unterstützung, zum Beispiel bei der Pflege, in der Freizeit und am Arbeitsplatz. Für jeden dieser Bereiche ist ein anderer Leistungsträger zuständig. Auch wenn verschiedene Leistungsträger für die beantragten Hilfe zuständig sein können, wird der Antrag nur bei einem Kostenträger gestellt. Dieser koordiniert das Verfahren und bezieht weitere mögliche Kostenträger mit ein. Das Gesetz sieht vor, dass möglichst der Eingliederungshilfeträger das Verfahren leiten soll. Diese Funktion heißt im Gesetz „leistender Rehaträger“. Seine Aufgabe ist es den Bedarf zu erheben und mit möglichen weiteren Leistungsträgern abzustimmen, wer welchen Bedarf zahlt. Die leistungsberechtigte Person soll das Geld als eine Komplexleistung auf ihr Konto bekommen und die Spitzabrechnung nur an den „leistenden“ Rehaträger senden.
- Können Eltern für Ihre behinderten Kinder ein Persönliches Budget beantragen?
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Eltern können für ihre Kinder das PB beantragen und verwalten. Empfehlenswert ist dies, wenn die benötigte Leistung vor Ort nicht in der gewünschten Qualität vorhanden ist und sie daher z.B. im Rahmen eines Arbeitgebermodells selbst organisiert wird. (zum Beispiel Integrationskraft).
Für Kinder und Jugendliche ist das kommunale Sozial- oder Jugendamt zuständig.
- Was geschieht, wenn die antragstellende Person Hilfe bei der Verwaltung des Persönlichen Budgets braucht?
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Es gibt unterschiedliche Gründe, warum eine leistungsberechtigte Person Unterstützung bei der Verwaltung eines Persönlichen Budgets braucht. Diese Gründe können in der Art der Ausgestaltung der Hilfe liegen. Beispielsweise brauchen Menschen, die das Arbeitgebermodell umsetzen, die Unterstützung eines Lohnbüros, wenn sie nicht ausschließlich Minijobber beschäftigen. Diese notwendigen Kosten werden vom Leistungsträger bis zu einer bestimmten Höhe übernommen. Wenn die antragstellende Person aufgrund ihrer Beeinträchtigung Hilfe bei der Verwaltung des Persönlichen Budgets benötigt, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Unterstützung bei der Verwaltung. Die Realisierung dieser Budgetassistenz gestaltet sich derzeit noch auf mehreren Ebenen schwierig. Zum einen fehlen entsprechende unabhängige Angebote und zum anderen tun sich auch die Leistungsträger mit der Gewährung dieses Bedarfs schwer.
- Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
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Der Antrag kann grundsätzlich formlos gestellt werden. Eine E-Mail an den vermutlich zuständigen Leistungsträger reicht aus. Schneller geht es allerdings, wenn der Antrag so komplett wie möglich gestellt wird. Nähere Informationen und Antragsformulare der Eingliederungshilfeträger finden Sie hier:
Westfalen: LWL | Antrag stellen - LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe (lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de)
Rheinland: Wege zur Unterstützung | LVR - Was ist eine Zielvereinbarung?
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Der Leistungsträger und die Leistungsberechtigten schließen zur Umsetzung des PB eine Zielvereinbarung ab (§ 29 Abs. 4 SGB IX). Dort werden die Förder- und Leistungsziele und ein Leistungs- und Kostenplan vereinbart. Auch die Form des Verwendungsnachweises des bewilligten Geldes wird dort festgelegt. Es handelt sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Leistungsträger und der leistungsberechtigen Person. Die Zielvereinbarung ist die Grundlage für die Bewilligung des PB und Bestandteil des Bewilligungsbescheids.
- Wer kann zum Persönlichen Budget beraten?
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Eine Beratung im Vorfeld der Beantragung erhalten Sie bei Ihrer EUTB vor Ort. Die Kontaktdaten finden Sie unter: www.teilhabeberatung.de
- Ich möchte die Möglichkeiten des Persönlichen Budget in meinem Umfeld bekannter machen. Was kann ich tun?
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Mit unserer Broschüre:
KSL KONKRET #1 DAS PERSÖNLICHE BUDGET informiert Menschen, die sich für diese Leistungsform interessieren. Sie ist online in unterschiedlichen barrierefreien Formaten hier erhältlich und kann kostenfrei unter info@ksl-nrw.de bestellt werden.Mit unserem Begleitfilm zur Wanderausstellung:
Ebenso wurde ein Begleitfilm gedreht, der Budgetnehmende von ihrer Erfahrung berichtet lässt Den Film gibt es in unterschiedlichen barrierefreien Formaten Die DVD ist bestellbar unter info@ksl-nrw.deMit unserer Wanderausstellung:
Es wurden Menschen portraitiert, die das Persönliche Budget selbst nutzen, dazu beraten oder es bewilligen. Die Wanderausstellung kann bei der Koordinierungsstelle unter der folgenden E-Mail-Adresse kostenlos ausgeliehen werden: info@ksl-nrw.de. Lediglich die Transportkosten für die Wanderausstellung müssen übernommen werden. Begleitende Veranstaltungen der Wanderausstellung unterstützt das KSL gerne durch Vorträge mit individueller Schwerpunktsetzung.
Nachrichten zum Themenkreis Persönliches Budget
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27.06.2023
Das Persönliche Budget bietet auch für Menschen mit komplexen Behinderungen Möglichkeiten zum selbstbestimmten Leben.
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26.04.2023
Der Landessportbund NRW hat in Zusammenarbeit mit dem KSL Arnsberg ein Merkblatt zur Inklusion im Sport herausgegeben, das sich mit den Einsatzmöglichkeiten des Persönlichen Budgets im Sport befasst.
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27.03.2023
13 angehende Heilerziehungspfleger*innen des Börde Berufskollegs in Soest informierten sich über Möglichkeiten für behinderte Menschen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Mitarbeitende des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Arnsberg hatten bei einem Ortsbesuch zwei konkrete Beispiele mitgebracht.
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30.06.2022
Hier gibt es Infos zu Beratungszeiten, möglichen Beratungsfragen und schriftlichen Kontakt:
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Es ist die Frage aufgekommen, ob der leistende Rehabilitationsträger gegenüber den Budgetnehmenden einen einzigen Bescheid mit einer einzigen Zielvereinbarung erlassen muss, oder ob die jeweiligen am Persönlichen Budget beteiligten Leistungsträger für ihre Teilleistungen jeweils Bescheide erlassen und jeweils Zielvereinbarungen abschließen müssen. Für beide Möglichkeiten finden sich im Gesetzestext Anknüpfungspunkte.
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05.02.2020
Antworten auf diese Frage gab es im Rahmen einer Vortrags- und Podiumsveranstaltung an der Fernuniversität Hagen.
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Die Teilhabe-Beratung für Siegen-Wittgenstein (EUTB) und die Beauftragten der Belange für Menschen mit Behinderung der Stadt Siegen veranstalten vom 01.07.2019 bis zum 12.07.2019 Aktionswochen rund um das Thema „Persönliches Budget – mehr als Geld“.
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Die genannten Gerichtsentscheidungen betreffen überwiegend die Rechtslage vor Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes. Durch das Bundesteilhabegesetz wurde unter anderem die Regelung zum Persönlichen Budget verändert (aktuell zu finden in § 29 SGB IX, die Budgetverordnung galt bis Ende 2017, eine neue wurde bisher nicht erlassen).
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Hier finden Sie eine Broschüre zum Persönlichen Budget.
Die Broschüre ist in einfacher Sprache.
Das Sozialministerium in Berlin hat die Broschüre gemacht.