Hier gibt es Infos zu Beratungszeiten, möglichen Beratungsfragen und schriftlichen Kontakt:

Das Persönliche Budget ist eine Form, in der Menschen mit Behinderungen Teilhabeleistungen erhalten können. Der leistungsberechtigte Mensch mit Behinderungen verhandelt dabei mit dem verantwortlichen Rehabilitationsträger über seinen Bedarf. Anschließend schließen beide einen Vertrag ab („Zielvereinbarung“), und der Mensch mit Behinderungen erhält eine Geldleistung, von der er seine Unterstützung selbstbestimmt einkauft.
Um für eine stärkere Nutzung des Persönlichen Budgets zu erreichen, führen die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in NRW seit 2018 die Kampagne „Persönliches Budget – Mehr als Geld“ durch. Die Kampagne stellt Mittel und Methoden bereit, die dazu dienen, über das Persönliche Budget zu informieren. Neben allgemeinen Veranstaltungen für alle Zielgruppen werden gezielt Kommunen, Kostenträger, Dienstleistende und mögliche Budgetnutzende angesprochen, um gemeinsam Strategien zu entwickeln, das Persönliche Budget attraktiver und nutzbarer zu machen. Besonders empfehlen möchten wir Ihnen unsere Wanderausstellung und den dazugehörigen Film in verschiedenen barrierefreien Fassungen.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Wanderausstellung können Sie zum Beispiel für eine Aktionswoche ausleihen. „Mitgeliefert“ bekommen Sie einen Referenten oder eine Referentin zum Persönlichen Budget für Ihre Veranstaltung zum Thema. Den Schwerpunkt setzen Sie dabei selbst. Auf der Webseite gibt es auch Filme in Gebärdensprache und mit Audiodeskription.
-
30.06.2022
-
15.06.2021
Die nächste Runde der Regionalen Praxisdialoge zum Persönlichen Budget (PB) hat begonnen. Nach einer längeren Pause geht es diesmal um das Thema PB für Freizeitaktivitäten.
-
Es ist die Frage aufgekommen, ob der leistende Rehabilitationsträger gegenüber den Budgetnehmenden einen einzigen Bescheid mit einer einzigen Zielvereinbarung erlassen muss, oder ob die jeweiligen am Persönlichen Budget beteiligten Leistungsträger für ihre Teilleistungen jeweils Bescheide erlassen und jeweils Zielvereinbarungen abschließen müssen. Für beide Möglichkeiten finden sich im Gesetzestext Anknüpfungspunkte.
-
Vom 17. bis 19. März lädt die EUTB in Kooperation mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis interessierte Menschen, Betroffene, Angehörige und Fachleute ein, die Ausstellung im Kreishaus in Schwelm zu besuchen.
-
05.02.2020
Antworten auf diese Frage gab es im Rahmen einer Vortrags- und Podiumsveranstaltung an der Fernuniversität Hagen.
-
Die Teilhabe-Beratung für Siegen-Wittgenstein (EUTB) und die Beauftragten der Belange für Menschen mit Behinderung der Stadt Siegen veranstalten vom 01.07.2019 bis zum 12.07.2019 Aktionswochen rund um das Thema „Persönliches Budget – mehr als Geld“.
-
Die genannten Gerichtsentscheidungen betreffen überwiegend die Rechtslage vor Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes. Durch das Bundesteilhabegesetz wurde unter anderem die Regelung zum Persönlichen Budget verändert (aktuell zu finden in § 29 SGB IX, die Budgetverordnung galt bis Ende 2017, eine neue wurde bisher nicht erlassen).
-
Hier finden Sie eine Broschüre zum Persönlichen Budget.
Die Broschüre ist in einfacher Sprache.
Das Sozialministerium in Berlin hat die Broschüre gemacht.