Der G-BA hat die Krankenhaus-Begleitungs-Richtlinie (KHB-RL) beschlossen.
Die Abkürzung G-BA bedeutet: Gemeinsamer Bundes-Ausschusses.
Der G-BA prüft und entscheidet:
Welche Gesundheits-Leistungen sollen
von den Kranken-Versicherungen übernommen werden?
Gesundheits-Leistungen sind zum Beispiel:
- Medikamente aus der Apotheke
- Untersuchungen und Behandlungen bei der Ärztin oder beim Arzt
- Operationen im Krankenhaus
- Psycho-Therapie.
Der G-BA arbeitet mit Patienten-Vertretern zusammen.
Dazu sagt man auch: Patienten-Beteiligung.
Die Patienten-Vertreter haben auch bei der Krankenhaus-Begleitungs-Richtlinie (KHB-RL) mit gearbeitet.
Die Patienten-Vertreter fordern schon lange eine Krankenhaus-Begleitungs-Richtlinie (KHB-RL).
Warum gibt es die Krankenhaus-Begleitungs-Richtlinie?
Ab November 2022 gilt:
Wenn eine Person mit Behinderung ins Krankenhaus muss und Begleitung braucht,
dann hat die Begleit-Person Anspruch auf Kranken-Geld.
Das sind die gesetzlichen Voraussetzungen:
- der Mensch mit Behinderung bekommt Eingliederungs-Hilfe
- die Begleit-Person ist gesetzlich krankenversichert
- die Begleitung dauert mindestens acht Stunden am Tag
Das Gesetz dafür heißt § 44b SGB V.
Die Krankenhaus-Begleitungs-Richtlinie bestimmt, wann eine Begleitung notwendig ist.
Zum Beispiel:
- Die Behandlung im Krankenhaus ist ohne Begleitung nicht möglich.
- Die Behandlung im Krankenhaus ist ohne Begleitung erheblich eingeschränkt.
Voraussetzung für Krankenhaus-Begleitung ist der Anspruch auf Eingliederungs-Hilfe.
Aber: Es müssen noch mehr Menschen von der Regelung profitieren.
Denn viele Menschen mit Behinderung haben keinen Anspruch auf Eingliederungs-Hilfe.
Auch viele ältere Menschen mit Behinderung haben keinen Anspruch auf Eingliederungs-Hilfe.
Aber: Diese Menschen brauchen auch Begleitung im Krankenhaus.
Die Patienten-Vertreter sagen deshalb:
Auch diese Menschen müssen von der Begleit-Regelung profitieren.
Das muss das Gesundheits-Ministerium berücksichtigen.
Die GB-A macht Vorschläge an das Gesundheits-Ministerium.
Das Gesundheits-Ministerium entscheidet dann, ob die Vorschläge durchgeführt werden.
Hier können Sie die Presse-Mitteilung in schwerer Sprache lesen.
Mehr Informationen über den G-BA in Leichter Sprache finden Sie hier
Textquelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss
Ansprechpartnerin: Marion Rink, Sprecherin der Patientenvertretung im Unterausschuss Veranlasste Leistungen,
E-Mail: marionrink@web.de
Foto: Evangelisches Krankenhaus Hagen-Haspe, Abteilung für Inklusive Medizin