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Begleitung im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung

24.08.2022
Viele Menschen mit Behinderung haben dringenden Bedarf an einer Begleitung im Krankenhaus. Auf dem Bild sitzen ein erkrankter Mann und seine Betreuerin nebeneinander und lächeln sich an.

Der G-BA hat die Krankenhaus-Begleitungs-Richtlinie (KHB-RL) beschlossen.

Die Abkürzung G-BA bedeutet: Gemeinsamer Bundes-Ausschusses.
Der G-BA prüft und entscheidet:
Welche Gesundheits-Leistungen sollen
von den Kranken-Versicherungen übernommen werden?
Gesundheits-Leistungen sind zum Beispiel:

  • Medikamente aus der Apotheke
  • Untersuchungen und Behandlungen bei der Ärztin oder beim Arzt
  • Operationen im Krankenhaus
  • Psycho-Therapie.

Der G-BA arbeitet mit Patienten-Vertretern zusammen.
Dazu sagt man auch: Patienten-Beteiligung.

Die Patienten-Vertreter haben auch bei der Krankenhaus-Begleitungs-Richtlinie (KHB-RL) mit gearbeitet.

Die Patienten-Vertreter fordern schon lange eine Krankenhaus-Begleitungs-Richtlinie (KHB-RL).

Warum gibt es die Krankenhaus-Begleitungs-Richtlinie?

Ab November 2022 gilt:

Wenn eine Person mit Behinderung ins Krankenhaus muss und Begleitung braucht,

dann hat die Begleit-Person Anspruch auf Kranken-Geld.

Das sind die gesetzlichen Voraussetzungen:

  • der Mensch mit Behinderung bekommt Eingliederungs-Hilfe
  • die Begleit-Person ist gesetzlich krankenversichert
  • die Begleitung dauert mindestens acht Stunden am Tag

Das Gesetz dafür heißt § 44b SGB V.

Die Krankenhaus-Begleitungs-Richtlinie bestimmt, wann eine Begleitung notwendig ist.

Zum Beispiel:

  • Die Behandlung im Krankenhaus ist ohne Begleitung nicht möglich.
  • Die Behandlung im Krankenhaus ist ohne Begleitung erheblich eingeschränkt.  

Voraussetzung für Krankenhaus-Begleitung ist der Anspruch auf Eingliederungs-Hilfe.

Aber: Es müssen noch mehr Menschen von der Regelung profitieren.

Denn viele Menschen mit Behinderung haben keinen Anspruch auf Eingliederungs-Hilfe.

Auch viele ältere Menschen mit Behinderung haben keinen Anspruch auf Eingliederungs-Hilfe.

Aber: Diese Menschen brauchen auch Begleitung im Krankenhaus.

Die Patienten-Vertreter sagen deshalb:
Auch diese Menschen müssen von der Begleit-Regelung profitieren.
Das muss das Gesundheits-Ministerium berücksichtigen.

Die GB-A macht Vorschläge an das Gesundheits-Ministerium.

Das Gesundheits-Ministerium entscheidet dann, ob die Vorschläge durchgeführt werden.

Hier können Sie die Presse-Mitteilung in schwerer Sprache lesen.

Mehr Informationen über den G-BA in Leichter Sprache finden Sie hier

 

Textquelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss

Ansprechpartnerin: Marion Rink, Sprecherin der Patientenvertretung im Unterausschuss Veranlasste Leistungen,
E-Mail: marionrink@web.de

Foto: Evangelisches Krankenhaus Hagen-Haspe, Abteilung für Inklusive Medizin