Barrierefreie Wohnformen - Beispiele aus dem Regierungsbezirk Arnsberg
Lange Zeit war die besondere Wohnform alias Wohnheim die einzig mögliche Wohnform für behinderte Menschen außerhalb ihrer Familie. Nur dort war bauliche Barrierefreiheit weitgehend umgesetzt und nur dort gab es ein Unterstützungsangebot, das womöglich auch eine Bereitschaft in den Nachtstunden umfasste. Ein Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung, die selbstbestimmtes Wohnen ermöglicht, war nicht bundeseinheitlich geregelt . dies geschah erst 2020 mit dem Bundesteilhabegesetz.
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