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15 Jahre UN-BRK-II

25.03.2024
Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Prof. Dr. Albrecht Rohrmann, Uni Siegen

Was bedeuten Ihnen 15 Jahre UN-BRK?

Mein Statement:

Der kritische Impuls der Ratifizierung der UN-BRK hat einen starken Impuls gegeben.

Plötzlich war es kein fachlicher Streit mehr, ob die Förderung in Sondereinrichtungen für bestimmte Menschen notwendig ist. Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe sind Menschenrechte, die selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderungen gelten. Die Vorgaben der Konvention dafür in allen Lebensbereichen sind erfrischend klar und kritisch gegenüber den bestehenden Strukturen. Sozialrechtliche, medizinische und pädagogische Denkweisen müssen sich daran messen lassen, ob und wie sie die Menschenrechte achten, schützen und erfüllen. Für die Planung von inklusiven Gemeinwesen und die Organisation von inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten gibt es nun eine Grundlage auf der notwendige Debatten geführt werden können. In den 15 Jahren hat sich allerdings noch viel zu wenig geändert. Es bleibt ein Kampf der Konvention mit ihren Auslegungshilfen (General Comments) und den kritischen Stellungnahmen zum Umsetzungsstand in der Bunderepublik Deutschland (Concluding Observations) Geltung zu verschaffen.