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15 Jahre UN-BRK

25.03.2024
Theo Teigeler

Theo Teigeler, u. a. Angehörigenbeirat der Freckenhorster Werkstätten, Vorstandsmitglied des Vereins fuer-ein-ander e. V. in Beckum

 

Mein kurzes Statement zu 15 Jahren UN-BRK:

Die Inklusion muß weiter vorangetrieben werden, insbesondere im Selbstbestimmungsrecht für unsere behinderten Angehörigen, soweit sie dazu in der Lage sind. Sind sie hierzu nicht in der Lage, ist der vermutliche Wunsch des Betroffenen umzusetzen. Hierzu bedarf es einer sensiblen Begleitung.

Der Teilhabe- und Pflegebedarf von Menschen mit komplexer Behinderung muß am Wunschwohnort sichergestellt werden. Ein Umzug in ein Pflegeheim bei steigendem Pflegebedarf darf nicht passieren.

Während der Coronapandemie, insbesondere zu Beginn, wurden unsere behinderten Angehörigen stark benachteiligt: Verspätete Impfungen, überzogene Isolationsmaßnahmen, Wegfall sozialer und  persönlicher Kontakte. Das darf so nicht noch einmal passieren. Diese Maßnahmen wirken bis heute nach.

Das BTHG hat das Ziel der Stärkung von Selbstbestimmung durch personenzentrierte Leistungen nicht erreicht. Die Verfahren hierzu sind viel zu kompliziert und bürokratisch. Es geht um Menschen. Kosteneinsparungen sollen nicht das Ziel sein.  

Meines Erachtens geht es nicht ohne die besonderen Wohnformen. Aber Wohnen muß viel kreativer gedacht werden. Die fitten Bewohner in den besonderen Wohnformen sind oft in ambulant bereute Wohnformen umgezogen. Sie fehlen einfach in den besonderen Wohnformen, denn die Mischung macht´s. Wohnen im Quartier unter Mitnahme der Nachbarschaft halte ich für sehr wichtig.

Planungs- und Umsetzungsverfahren für Wohnprojekte dauern viel zu lange. Die Akteure in diesen Verfahren sind oft nicht miteinander  verzahnt. Es gibt viele umständliche bürokratische Hemmnisse. Es herrscht ein großer Mangel an Sozialwohnungen mit behindertengerechtem Standard.

Inklusiver Unterricht an Regelschulen hat oft nur eine Alibifunktion. Auf der Strecke bleiben dann die Schüler, die dringend eine sonderpädagogische Förderung benötigen. Hier muß unbedingt nachgebessert werden. Förderschulen haben nach wie vor eine Berechtigung.  

 

Website des Vereins fuer-ein-ander e.V.- www.fuer-ein-ander.de/