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Ausfüllhilfe für existenzsichernde Leistungen in einfacher, verständlicher Sprache

08.08.2019
Ausfüllhilfe für den Antrag auf (Weiter-)bewilligung existenzsichernder Leistungen

August 2019: Die Kompetenzzentren Selbstbestimmtes Leben Düsseldorf und Köln (KSL) stellen eine Ausfüllhilfe für den Antrag auf (Weiter-)bewilligung existenzsichernder Leistungen ab dem 1. Januar 2020 in einfacher, verständlicher Sprache bereit.

Hintergrund ist eine gesetzliche Veränderung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes: Ab dem 1. Januar 2020 werden existenzsichernde Leistungen von den Fachleistungen getrennt. Zukünftig zahlt nicht mehr der Landschaftsverband den Lebensunterhalt, sondern Städte und Gemeinden. Daher müssen Menschen mit Behinderungen in stationären Wohneinrichtungen, die kein oder nicht ausreichend Einkommen haben, bis Ende des Jahres 2019 einen Antrag auf (Weiter-)bewilligung beim Sozialamt stellen.

Die kostenlose Ausfüllhilfe soll die korrekte Bearbeitung des Antrages erleichtern. Es steht als PDF-Dokument auf der rechten Seite zum Download bereit. Das Antragsformular im Original erhalten Sie beim Sozialamt Ihres Wohnortes.