Direkt zum Inhalt

Hilfsmittelversorgung soll unkomplizierter werden

18.02.2025
Rollstuhl im Fotostudio- der Fahrer ist nicht ganz zu sehen

Am 31.1. 2025 wurde im Deutschen Bundestag ein Beschluss gefasst, der unter anderem den Prozess der Hilfsmittelversorgung für Menschen mit Behinderungen schneller machen soll:

Wichtig zu diesem Thema ist, dass die „Erforderlichkeit eines Hilfsmittels vermutet wird, wenn sich der Versicherte in einem sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder in einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderung (MZEB) in Behandlung befindet und das Hilfsmittel von Ärzten empfohlen wird.“  Eine Mitteilung dazu findet sich auf der Website des Deutschen Bundestages: Deutscher Bundestag - Bundestag stimmt für Wegfall der Honorarbudgets für Hausärzte

Die Lebenshilfe weist in einem Kommentar auf ihrer Website (Ärztliche Verordnung von medizinischen Hilfsmitteln soll ohne Verzögerung umgesetzt werden | Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.)  darauf hin, dass dann auch mehr MZEB geschaffen werden müssten, damit es eine flächendeckende Versorgung durch diese Behandlungszentren gewährleistet sei. Die aktuellen Standorte der MZEB finden sich hier: https://www.lbbp.nrw.de/themen/allgemeine-informationen/medizinische-zentren-fuer-erwachsene-mit-behinderung.

Eine Auflistung der aktuell vorhandenen sozialpädiatrischen Zentren SPZ in NRW ist auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. zu finden: Nordrhein-Westfalen – DGSPJ

 

Foto: Pexels/Cottonbro