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Konsequentes ressortübergreifendes Disability Mainstreaming ist gefordert

28.03.2022
Ein Blick von oben in den Deutschen Bundestag.

Umsetzung von der UN-Behindertenrechts-Konvention

Vor 13 Jahren hat Deutschland den UN-Vertrag unterschrieben.
Darin stehen die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Mit der Unterschrift hat Deutschland den Rechten aus dem UN-Vertrag zugestimmt.
Aber in Deutschland werden immer noch nicht alle Rechte aus dem UN-Vertrag beachtet.
Es muss noch viel für Inklusion gemacht werden.
Für die nächsten 5 Jahre soll die neue Regierung klar sagen:
Die Rechte aus dem UN-Vertrag werden beachtet.
Die neue Regierung soll in ihrer Regierungs-Zeit den UN-Vertrag in den Mittelpunkt stellen: Damit die Inklusion in Deutschland besser wird.

Deshalb gibt es einen Text

Dieser Text ist von dem Deutschen Institut für Menschen-Rechte.
Dort gibt es ein Büro.
Das Büro heißt:
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechts-Konvention.

Die Monitoring-Stelle prüft:

  • Wird der UN-Vertrag in Deutschland eingehalten.
  • Haben behinderte Menschen in Deutschland die
    gleichen Rechte wie alle anderen Menschen auch.

In diesem Text stehen 11 Empfehlungen.
Empfehlungen sind so etwas wie Vorschläge.
Sie sind von der Monitoring-Stelle.
In diesem Text steht:
Das soll von 2021 bis 2025 gemacht werden:
Damit Deutschland die Regeln aus dem UN-Vertrag beachtet.

Hier können Sie den ganzen Text lesen: Umsetzung von der UN-Behindertenrechts-Konvention

 

 

 

 

Foto: Simon Schmidt/pixabay