Berlin – Auch Nichtversicherte können sich in Arztpraxen kostenfrei gegen COVID-19 impfen lassen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.
„Nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums kann sich jede in Deutschland wohnhafte oder tätige Person kostenfrei impfen lassen, unabhängig von ihrer Krankenversicherung – also auch Nichtversicherte“, betonte die KBV. Die Praxen sollen die Leistungen auch für diesen Personenkreis nach der Impfverordnung über ihre Kassenärztliche Vereinigung abrechnen.
Das Hilfswerk Ärzte der Welt begrüßte die Präzisierung. „Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Klarheit. Nun müssen alle Beteiligten daran arbeiten, dass diese Information auch die Patienten erreicht“, sagte dessen Direktor François De Keersmaeker. Viele Menschen ohne oder ohne vollen Krankenversicherungsschutz scheuten sich aus Angst vor möglichen Kosten, eine Arztpraxis aufzusuchen, erläuterte er.
Besonders hoch sind die Barrieren laut Ärzte der Welt für Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus, die mit einer Abschiebung rechnen müssten, wenn sie die Kostenübernahme für eine Behandlung beantragen. Grund dafür sei der Paragraf 87 des Aufenthaltsgesetzes, der die Sozialämter verpflichtet, Menschen ohne Papiere bei der Ausländerbehörde zu melden.
Die KBV weist auf ihrer Webseite daraufhin, dass die Priorisierung bei COVID-19-Impfungen zwar seit dem 7. Juni aufgehoben sei. Aber die Ständige Impfkommission (STIKO) rufe die Praxen dazu auf, bislang nicht geimpfte Erwachsene weiterhin bei der Vergabe von Impfterminen bevorzugt zu berücksichtigen, wenn sie ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe hätten, arbeitsbedingt besonders exponiert seien oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen hätten.
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