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Behinderten-Pauschbeträge werden erhöht

02.11.2020
Das Bild zeigt das Formular für die Einkommenssteuererklärung und einen Stift.

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 29. Oktober 2020 das Gesetz „zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ einstimmig angenommen. Eine Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.

Vorgesehen ist eine Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge inklusive Aktualisierung der Systematik, meldet die Deutsche Vereinigung für Rehabilitätion auf ihrer Internetseite. Der Pauschbetrag soll bei einem Grad der Behinderung von 50 Prozent auf 1.140 Euro steigen, bei 100 Prozent auf 2.840 Euro. Mit der Erhöhung könne laut Bundesregierung der aufwendige Einzelnachweis von Aufwendungen in vielen Fällen vermieden werden. Zudem wird ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt. Ist der Grad der Behinderung kleiner als 50, soll künftig auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden. Der Finanzausschuss hatte Änderungen unter anderem bei der Fahrtkostenpauschale vorgenommen. Auch werden Taubblinde in die Regelung einbezogen.

Erhöht wird auch der Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5. Für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 wird der Pflege-Pauschbetrag neu eingeführt. Der Pflege-Pauschbetrag kann künftig auch unabhängig vom Vorliegen des Kriteriums der Hilflosigkeit der zu pflegenden Person geltend gemacht werden.

Der Bundesbauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung, Jürgen Dusel, begrüßte die geplante Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge im Steuerrecht. Diese Reform habe Signalwirkung und zeige, dass Inklusion mehr sein müsse als ein „Schönwetter-Konzept“. „Die Bundesregierung und das Parlament haben gezeigt, dass Politik für Menschen mit Behinderungen als Querschnittsaufgabe aller Ressorts und in allen Politikfeldern wahrgenommen wird. Politik für Menschen mit Behinderungen ist zuallererst einmal Politik für Menschen. Und das bedeutet, dass es nicht nur um Arbeits- und Sozialpolitik geht, sondern es geht um Gesundheitspolitik, um Wohnungsbaupolitik, es geht um Bildungspolitik, es geht natürlich auch um Arbeitspolitik, um Wirtschaftspolitik und in dem Fall um Finanzpolitik. Mir ist wichtig, dass das in diesem Gesetzgebungsverfahren deutlich geworden ist.“

Dern Gesetzentwurf zur steuerlichen Entlastung für Menschen mit Behinderung gibt es hier.