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Inklusive Gesundheit

Titelbild der Kampagne Inklusive Gesundheit

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„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung.“

(UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 25)