Themenfoto Frauen und Mädchen mit Behinderung

In Artikel 6 Absatz 1 der UN-BRK wird festgestellt, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfachen Diskriminierungen ausgesetzt sind. Jedes Merkmal für sich kann zu spezifischer Benachteiligung führen. Hinzu kommt die Wechselwirkung aus beiden Merkmalen. Damit Frauen ein selbstbestimmtes Leben führen und auch eine Rollenvielfalt als Auszubildende, Arbeitnehmerin, Partnerin und Mutter wahrnehmen können, bedarf es eines Abbaus von strukturellen und sozialen Barrieren im Gesundheits- und Bildungswesen sowie in der Arbeitswelt und der Gesellschaft allgemein. Wesentlich für die selbstbestimmte Lebensgestaltung ist die Möglichkeit, die Wohnform bestimmen zu können und Mitspracherecht bei der Auswahl der Pflege und Assistenzkräfte zu haben. Dabei ist hier insbesondere die Voraussetzung einer gleichgeschlechtlichen Pflege von hoher Wichtigkeit. Wie die Studie "Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland" der Universität Bielefeld gezeigt hat, sind Frauen mit Behinderungen deutlich häufiger von Gewalt betroffen als Frauen ohne Behinderung. Die Belange behinderter Frauen werden in der Arbeit des KSL für den Regierungsbezirk Arnsberg auf breiter Ebene berücksichtigt werden. Dabei wird ein Schwerpunkt auf der Ausgestaltung individueller Hilfearrangements liegen, die insbesondere die Möglichkeit gleichgeschlechtlicher Pflege fokussieren.

Behinderte Frauen und Mädchen werden dabei unterstützt, ihre Interessen an den geeigneten Stellen selbstbewusst zu vertreten. Das KSL für den Regierungsbezirk Arnsberg wird insbesondere die kommunalen Strukturen, die sich an alle Frauen und Mädchen richten, für die Situation behinderter Frauen und Mädchen sensibilisieren und den Abbau von strukturellen Barrieren anstoßen. Gleichzeitig wird das KSL für den Regierungsbezirk Arnsberg sich auch um die Schaffung gewaltvermeidender Strukturen in stationären Kontexten bemühen.
Dabei erfolgt eine enge Kooperation mit dem Netzwerk behinderter Frauen und Mädchen.
 

Ansprechpartnerinnen im KSL für den Regierungsbezirk Arnsberg:

christiane.rischer@ksl-arnsberg.de

Tel.

0231 9128375

Fax

0231 9128377

  • Zwei Frauen umarmen sich. Eine Frau hält einen roten Luftballon.
    Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert zum Internationalen Frauentag am 8. März ein inklusives Gesundheitswesen, in dem Mädchen und Frauen mit Behinderungen selbst über ihren Körper, ihre Sexualität und ihre Familienplanung bestimmen können.

    Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert zum Internationalen Frauentag am 8. März ein inklusives Gesundheitswesen, in dem Mädchen und Frauen mit Behinderungen selbst über ihren Körper, ihre Sexualität und ihre Familienplanung bestimmen können.

  • Logo Orange the World
    Logo Orange the World

    Die „16 Tage des Aktivismus“, die jährlich seit 1991 von zahlreichen Initiativen der Vereinten Nationen koordiniert werden, enden am 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte. Das heißt aber noch lange nicht, dass sich unser aller Engagement dem Ende neigt. Das KSL Arnsberg möchte weiterhin auf das Motto "Orange the World: Beendet die Gewalt gegen Frauen jetzt!" mit besonderer Beachtung von Frauen und Mädchen mit Behinderung aufmerksam machen.

  • Titelseite des Ordners „Das Straf-Verfahren – Alles Wichtige für Frauen und Mädchen mit Behinderungen“
    Titelseite des Ordners „Das Straf-Verfahren – Alles Wichtige für Frauen und Mädchen mit Behinderungen“

    Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe // Frauen gegen Gewalt e.V. hat Informationen über den Ablauf eines Strafverfahrens in Leichter Sprache erstellt und in Form des Ordners „Das Straf-Verfahren – Alles Wichtige für Frauen und Mädchen mit Behinderungen“ herausgegeben.