Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf selbstbestimmte und umfassende Teilhabe und auf Gleichstellung.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen im Zuge des Bundesteilhabegesetzes (§ 32 SGB IX-neu) wird zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seit Beginn 2018 eine von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige ergänzende Beratung gefördert.
Dabei ist eine Beratung von Betroffenen für Betroffene besonders zu berücksichtigen. Laut Gesetz ist vorgesehen, dass die Förderung aus Bundesmitteln bis zum 31.12.2022 erfolgen soll.
Diese Beratungsstellen, kurz EUTB, sind Anlaufstellen mit Peer‑Beratung.
Bundesweite Koordination und Qualifizierung werden von der in Berlin ansässigen „Fachstelle Teilhabeberatung“ durchgeführt. Die vom Land Nordrhein-Westfalen und dem Europäischen Sozialfonds geförderten sechs Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) sind darüber hinaus – im Sinne einer abgestimmten Vorgehensweise – regionale Ankerpunkte für die neuen Angebote.