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Menschen mit Behinderungen können mit Unterstützung bei der Bundestags·wahl mitmachen

18.02.2025
Das zeigt den deutschen Bundestag.

Viele Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen durften früher nicht wählen.

Jetzt können auch Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen bei einer Wahl mitmachen.

Das heißt auch:

Menschen mit rechtlicher Betreuung dürfen wählen.

Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen können mit Unterstützung wählen.

Zum Beispiel:

- Wenn Menschen mit Behinderungen nicht lesen können.

- Wenn Menschen mit Behinderungen den Stimmzettel nicht ausfüllen können.

- Oder wenn Menschen mit Behinderungen nicht alleine in das Wahllokal kommen.

Die Unterstützung nennt man: Wahl·assistenz.

Wer kann Wahl·assistenz machen:

- Verwandte

- rechtliche Betreuer

- Mitarbeiter in Werkstätten oder in Wohnheimen

- andere Unterstützer

- Mitarbeiter im Wahllokal.

Wichtig: Die Wahl·assistenz darf nicht sagen, wen man wählen soll.

Die Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen wählen selbstbestimmt!