![Briefwahlunterlagen Das Bild zeigt die Briefwahlunterlagen](/files/public/year/2025/02/Newsbanner_Web-NRW-A.jpg)
Am 23. Februar 2025 ist die Bundestagswahl:
Was ist die Briefwahl?
Sie können im Wahllokal wählen.
Vielleicht können Sie nicht zum Wahllokal gehen,
- zum Beispiel, wenn Sie am Wahltag im Urlaub sind
- oder weil Sie krank sind.
Dafür gibt es die Briefwahl.
Dann können Sie vor dem Wahltag wählen.
Sie können per Post oder im Wahlamt in Ihrer Stadt, Gemeinde oder Landkreis wählen.
Sie müssen die Briefwahl zuerst beantragen.
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Vor der Wahl bekommen Sie eine Wahlbenachrichtigung.
Sie bekommen die Wahlbenachrichtigung mit der Post geschickt.
Eine Wahlbenachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl. Sie können damit wählen gehen.
Haben Sie drei Wochen vor der Wahl noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen?
Melden Sie sich dann bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder dem Landkreis.
Füllen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus.
Sie können auch jemanden fragen,
der Ihnen helfen kann.
Schicken Sie die Wahlbenachrichtigung zurück an die Wahlbehörde.
Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung.
2. Sie können die Briefwahl auch im Internet beim Wahlamt in Ihrer Stadt, Gemeinde oder Landkreis beantragen.
Dann schickt die Wahlbehörde Ihnen die Unterlagen zur Briefwahl zu.
Zu den Unterlagen gehört auch eine Anleitung.
Die Anleitung erklärt, wie die Briefwahl funktioniert.
Es ist wichtig die Anleitung genau zu lesen.
Bis zum 20.02.2025 müssen Sie die Briefwahlunterlagen bei der Post abgeben:
Dann zählt noch Ihre Stimme bei der Bundestagswahl.
Und: DEMOKRATIE IST DAS, WAS ZÄHLT!
Sie finden weitere Informationen in Einfacher Sprache hier: