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Reform der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII): Inklusionschulung in Dortmund

Inklusionsschulung in Dortmund

Die Anfrage durch die Fachstelle 51/3 - Qualitätsentwicklung und wirtschaftliche Förderung der frühkindlichen Bildung, Jugendamt Dortmund, namentlich Isabell Lüning, zu einer gemeinsamen Schulung hat das KSL Arnsberg gerne angenommen, denn seit Jahren laufen die Vorarbeiten für eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Mit dieser Reform soll das Jugendamt für alle Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zuständig werden. Doppelbegutachtungen, Verschiebungen aufgrund unklarer Zuständigkeiten von Behörden könnten dann endlich der Vergangenheit angehören.

Wesentlich für diese Arbeit ist eine inklusive Haltung. Die Veranstaltung hatte das Ziel, diese zu erarbeiten bzw. an dieser zu arbeiten.

Kleingruppe

Inklusionsschulung

Inhalt der Schulung waren zwei Module. Im ersten Modul „Inklusive Grundlagen kennen“  wurde von Andreas Tintrup, Projektleiter des KSL Arnsberg, Basiswissen unter anderem zu den Themen „Selbstbestimmt Leben“ und „Inklusion“ vermittelt, wozu die rechtliche Rahmung gehörte. Im zweiten Modul „Inklusive Kultur entwickeln“ wurde der Schwerpunkt auf die Entwicklung einer inklusiven Haltung und inklusiver Werte gelegt. Unterstützt wurde dies durch vier Gruppenarbeiten der Mitarbeiter*innen des Jugendamtes anhand von Biographiearbeiten und durch die Bearbeitung einer Impulsfrage zur Selbstreflexion.

Deutlich wurde: Damit Kinder, Jugendliche und Eltern mit und ohne Behinderungen Beratung und selbstbestimmte Beteiligung wahrnehmen können, sind vor allem barrierefreie Formen der Kommunikation und Interaktion Voraussetzung. Eine gelingende Kommunikation, Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Wahrnehmbarkeit, kann nur von diesen beurteilt werden. Hierzu bedarf es einer Feedbackschleife und entsprechend sachverständiger Mitarbeiter*innen. Um die verschiedenen Blickwinkel auf die Lebenssituation junger Menschen so zu verbinden, dass die aktuell noch voneinander abweichenden Hilfeprozesse zu einem inklusiven, bedarfsdeckenden Unterstützungsangebot zusammenwachsen, sind für die bereichsübergreifende Zusammenarbeit die Entwicklung einer gemeinsamen Sprache der Beschreibung, Erfassung sowie Aushandlung von Hilfebedarfen zu beachten.

Mit der inklusiven Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe wurde der Anspruch formuliert, dass die Hilfeplanung an einer ganzheitlichen Bedarfsperspektive für junge Menschen mit und ohne bestehende oder zugeschriebenen Diversitätskriterien (Behinderung, Herkunft, soziale Lebenslagen, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung usw.) auszurichten ist.

Zwingend erforderlich ist es, dass die neue Bundesregierung zeitnah im Sommer 2025 die Arbeiten am Inklusiven Kinder- und Jugendhilfegesetz (IKJHG) wieder aufnimmt und das Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss bringt.

Das Amt der Zukunft bekam im Zuge der inhaltlichen Bearbeitung durch die jeweilige Gruppen folgende Titel:

  • Amt für Kinder, Jugend und Familien „Wir leben Vielfalt“
  • Future Crew    
  • Amt für inklusive Bildung und Partizipation
  • Zentrale Anlaufstelle für Alle „ZAFA“

Zur Ergebnissicherung wurde seitens des KSL Arnsberg eine Dokumentation der Schulung erstellt. Eine zukünftige weitere Zusammenarbeit wurde von beiden Seiten gewünscht und zugesichert.

An dieser Stelle ein herzlicher Dank an die Bezirksverwaltungsstellenleiterin Anna Brinkhoff von der Bezirksverwaltungsstelle Hörde für die Zurverfügungstellung Ihrer Zeit, der Räumlichkeiten und entsprechender Technik.  

Kleingruppe

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