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Frauen mit Behinderung benötigen barrierefreie Zufluchtsräume vor häuslicher Gewalt

10.07.2024
zusammengekauerte Frau

Es ist bisher keine Selbstverständlichkeit, soll aber eine werden: Frauenhäuser mit mindestens einer barrierefreien Wohneinheit.

In einem Frauenhaus des Regierungsbezirkes Arnsberg wurde kürzlich eine solche barrierefreie Wohneinheit eingerichtet. Um diese Wohnräume und das Frauenhaus insgesamt einmal unter dem Gesichtspunkt Barrierefreiheit zu betrachten, wendeten sich Mitarbeitende des Frauenhauses an das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Arnsberg mit Sitz in Dortmund.

Die Projektmitarbeiterinnen mit eigener Behinderungserfahrung Christiane Rischer und Maren Zebrowski vom KSL.Arnsberg und Vertreterinnen des Frauenhauses verabredeten sich zu einer gemeinsamen Besichtigung vor Ort. Die Gemeinschaftsräume und die barrierefreie Wohneinheit begutachtet, es gab wertvolle Gespräche zur Barrierefreiheit auf den verschiedenen Ebenen- von den baulichen Voraussetzungen bis zur Kommunikation.

Falls andere Frauenhäuser sich ebenfalls auf den Weg machen wollen, ihre Räume barrierefrei umzugestalten, können sie hier nähere Informationen insbesondere auch zu den Fördermöglichkeiten finden:

Link, PDF Handreichung Schutz von Frauen vor Gewalt:  https://www.gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen.de/fileadmin/GgGaF/Bundesf…

Link zur Schriftenreihe KSL.NRW Broschüren der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW: https://www.ksl-nrw.de/de/ksl-konkret