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„Orange the World“: Gemeinsam aktiv werden gegen Gewalt an Frauen mit Behinderung

10.12.2021
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Kampagne "Orange the world: Beendet die Gewalt gegen Frauen jetzt!“

Die „16 Tage des Aktivismus“, die jährlich seit 1991 von zahlreichen Initiativen der Vereinten Nationen koordiniert werden, endeten nun am 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte. Das heißt aber noch lange nicht, dass sich unser aller Engagement dem Ende neigt. Das KSL Arnsberg möchte weiterhin auf das Motto "Orange the World: Beendet die Gewalt gegen Frauen jetzt!" mit besonderer Beachtung von Frauen und Mädchen mit Behinderung aufmerksam machen.

Gewalt gegen Frauen mit Behinderung

Gewalt kann alle Menschen treffen und sollte stets ernst genommen werden. Jedoch trifft uns Gewalt nicht alle gleich. Die wenigen Studien und Daten, die es gibt, zeigen deutlich:

Frauen mit Behinderung sind einem vielfach höheren Risiko und zusätzlichen Formen von Gewalt ausgesetzt. Erste Hinweise des Bundeskriminalamts und Hilfetelefons deuten darauf hin, dass insbesondere die Corona-Pandemie geschlechtsspezifische Gewalt im häuslichen und institutionellen Bereich durch die Isolation verstärkt und zu einer erhöhten Nachfrage nach Anlaufstellen für Gewaltopfer (mit Behinderung) beigetragen hat.

Ebenso bestätigt unter anderem der Ausschuss der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in einer Stellungnahme anlässlich des 25. Novembers, dass weltweit Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung eindeutig und in sehr besorgniserregender Weise zugenommen habe. Allerdings sind auch in Deutschland Anlaufstellen wie etwa Frauenberatungsstellen und -häuser durch mangelnde Barrierefreiheit für viele Frauen mit Behinderung oft nicht zugänglich und/oder bekannt, sodass sie womöglich nicht die notwendige Hilfe erhalten.

Aktiv gegen Gewalt einsetzen, aber wie?

Jede*r in der Gesellschaft spielt eine wichtige Rolle bei der Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Für das KSL Arnsberg stellt es ein wichtiges Anliegen dar, dass Frauen mit Behinderung empowert und aktiv in diesem Prozess beteiligt werden. Die Istanbul-Konvention macht deutlich: Gewaltschutz kann nur dann effektiv gelingen, wenn alle sektorübergreifend zusammenarbeiten. Das reicht von der eigenen Bewusstseinsbildung bis hin zur regionalen Vernetzung und Ausrichtung der Arbeit an Frauen mit Behinderung.

Wie so etwas aussehen kann, möchten wir nachfolgend mit ausgewählten Projekten aufzeigen:

Das SiStaS Projekt – Vor Ort inklusiv gegen Gewalt

Sicher, Stark und Selbstbestimmt – Ein starkes Netz zur Förderung der Selbstbestimmung und Selbsthilfe von Frauen und Mädchen in Wohnheimen und Werkstätten der Behindertenhilfe in NRW“. So lautet das Projekt des NetzwerkBüros Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung, dessen Ergebnis aus der 1. Projektphase nun in der Broschüre „Vor Ort inklusiv gegen Gewalt“ veröffentlicht wurde.

Die Broschüre richtet sich vor allem an allgemeine Frauenberatungs- und Anlaufstellen in den Kommunen und gibt konkrete Praxistipps, wie das lokale Gewaltschutznetzwerk inklusiver gestaltet werden kann. Sie gibt Beispiele, wie eine erfolgreiche Zusammenarbeit und Vernetzung mit den Frauenbeauftragten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) gelingen kann, die als Vermittlungspersonen eine Schlüsselrolle spielen. 

„Frauen Stärken Frauen“ - Ausbildung zur Selbstverteidigungstrainerin

Das Zentrum für inklusive Bildung und Beratung (ZiBB e.V.) bietet diverse Schulungen und Fortbildungen für Menschen mit und ohne Behinderung sowie Einrichtungen an.

Das Projekt „Frauen stärken Frauen“ macht vor, wie ein Präventionsangebot im Peer-Konzept gelingen kann: Hierzu werden Frauen mit anderen Lernmöglichkeiten in inklusiven Tandemteams mit Mitarbeiterinnen des Unterstützungssystems zu Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungstrainerinnen ausgebildet. So geht Empowerment!

Fachstelle: Mädchen sicher inklusiv

Das Mädchenhaus Bielefeld e.V. hat eine Fachstelle „Mädchen sicher inklusiv“ für Gewaltprävention und Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung sowie Fach- und Vertrauenspersonen aufgebaut. Sie umfasst neben einer Informations- und Beratungsplattform auch Workshops und Vernetzungsaktivitäten rund um die Themen Inklusion, Selbstbestimmung, Liebe und Gewalt auch zum Teil in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.

Podcast: Sexualisierte Gewalt an Frauen mit Behinderung

Das Weibernetz e.V. setzt sich als bundesweite Selbstvertretung auf vielfältige Weise für die Interessen von Frauen und Mädchen mit Behinderung ein. Neben barrierefreien Informationen zu den Themen UN-BRK, Gewalt und Gleichberechtigung ist nun eine Podcast-Folge der Süddeutschen Zeitung zum Thema sexualisierte Gewalt gegen Frauen mit Behinderung erschienen.

Infomaterialien und Broschüren für die Praxis

Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) bietet ein sehr umfangreiches Informations-, Vermittlungs- und Beratungsportal in verschiedenen barrierefreien Formaten und Sprachen an. Darüber hinaus gibt es diverse, barrierefreie Materialien wie etwa Broschüren zum Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung, die für die eigene Arbeit als z.B. Beratungsstelle genutzt werden können.

Hier erhalten Sie für sich und andere die notwendige Hilfe:

Bundesweit:

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät 24h kostenfrei und vertraulich per Telefon, E-Mail oder Chat. Auch Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache werden angeboten.

Das Hilfetelefon vermittelt ebenso an die passende Anlaufstelle vor Ort.

Die Datenbank der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) ermöglicht Frauenhäuser nach bestimmten Kriterien z.B. Barrierefreiheit zu finden.

Landesweit:

Auf der Plattform „Mädchen sicher inklusiv“ werden Beratungs-, Unterstützungs- und Hilfeeinrichtungen aus NRW nach Städten alphabetisch sortiert.

Auch die LAG Autonomer Frauenhäuser NRW e.V. bietet eine Einrichtungsdatenbank für Frauenhäuser sowohl in Alltagssprache als auch in Leichter Sprache an.

Polizei:

In akuten Gefahrensituationen können Sie unter dem Notruf 110 die Polizei rufen. Sie ist verpflichtet, auf einen Notruf hin sofort zu kommen. Die Polizei stellt Strafantrag gegen den Täter.

Sie möchten aktiv werden und sich mit dem Thema näher auseinandersetzen?

Ihre Ansprechpartnerin:
Christiane Rischer
Telefon: 0231 912 83 75
E-Mail: christiane.rischer@ksl-arnsberg.de