Sie möchten Eingliederungshilfe beantragen und hätten gern gewusst, ob Sie einen Eigenbeitrag zahlen müssen? Die KSL.NRW haben hierfür ein Berechnungsformular entwickelt.
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KSL-Konkret #4 bietet als Praxishandbuch ein kompaktes Nachschlagewerk für Pflegende in der neuen generalistischen Pflegeausbildung, um Unsicherheiten bei der Kommunikation und Interaktion mit Menschen mit Behinderungen im Pflegealltag zu reduzieren.
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Die KSL-Konkret #3 Eltern mit Behinderung bietet in kompakter Form einen Überblick über Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern mit Beeinträchtigungen.
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Der Text erklärt:
Was ist das Corona-Virus?
Was können die Menschen jetzt tun?
Es gibt eine neue Verordnung wegen dem Corona-Virus.
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Das BTHG soll ab dem 1. Januar 2020 mehr Selbstbestimmung bringen. Die Sozialleistungen werden von der Wohnform getrennt. Die neue Unterstützungsform richtet sich künftig nach den individuellen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen. Sie sollen künftig selbst entscheiden, was mit ihrem Geld passiert.
Was bedeutet die Umstellung für Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen, ihre Angehörigen und Betreuenden? In diesem Faltblatt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
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Im Info-Heft "KSL-Konkret #1 in Leichter Sprache" finden Sie viele Infos zum Persönlichen Budget.
Das Info-Heft erklärt was das Persönliche Budget ist.
Das Info-Heft erklärt, wie Sie einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen können.
Das Info-Heft erklärt, was eine Zielvereinbarung ist.
Im Info-Heft finden Sie viele Tipps zum Persönlichen Budget.
Im Heft stehen auch Adressen von Beratungs-Stellen.
Sie können das Info-Heft bestellen.
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen wohnen, kostet das nichts.
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KSL-Konkret #2 bietet in kompakter Form einen Überblick über die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe. Die Broschüre enthält sowohl gesetzliche Grundlagen als auch praktische Tipps: Welche Änderungen treten wann in Kraft? Wie wird der Eigenanteil berechnet? Was hat es mit der Heranziehung des Elterneinkommens auf sich? Wie verhält es sich mit den Vermögenswerten des Partners?
Die aktualisierte Fassung ist jetzt erhältlich.
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Die KSL Konkret #2 informiert übersichtlich über die Anrechnung von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe. Das Bundesteilhabegesetz führte zu gesetzlichen Veränderungen. Im Jahr 2020 kommen weitere Änderungen hinzu. Die Veränderungen werden jeweils passend zur Art des Einkommens ausführlich erläutert. Im Anhang finden sich außerdem Berechnungsschemata.
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KSL KONKRET #1 bietet in kompakter Form einen Überblick über das Persönliche Budget. Die Broschüre enthält sowohl gesetzliche Grundlagen als auch praktische Tipps zur Antragstellung und wendet sich an alle, die mehr über das Persönliche Budget erfahren möchten. Weitere Informationen sowie Möglichkeiten zum Bestellen und Downloaden der Broschüre "Das Persönliche Budget" gibt es hier.
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Gemeinsam Weichen stellen - Die Broschüre dokumentiert die Auftaktveranstaltung des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Arnsberg im Bürgerzentrum Bahnhof Arnsberg am 23. März 2017. Die Veranstaltung war zugleich Startschuss für ein ambitioniertes Vorgehen: Angebote, Infrastruktur und Unterstützung in einer Region sollen barrierefrei und nutzbar für alle werden.
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Ein Weg zu mehr Selbstbestimmung
KSL-Konkret #1 bietet in kompakter Form einen Überblick über das Persönliche Budget. Die Broschüre enthält sowohl gesetzliche Grundlagen als auch praktische Tipps zur Antragstellung und wendet sich an alle, die mehr über das Persönliche Budget erfahren möchten.
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Am 26.04.2018 fand im Wissenschaftspark Gelsenkirchen der Fachtag ‚Persönliches Budget - Mehr als Geld.‘ statt.
Der Fachtag wurde von den Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben und deren Koordinierungsstelle in enger Kooperation mit den beiden nordrhein-westfälischen Landschaftsverbänden (LWL und LVR) und der LAG Persönliches Budget NRW organisiert und durchgeführt.
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In dieser Broschüre finden Sie unsere Angebote im Überblick. Zum Bestellen unter info@ksl-arnsberg.de oder zum Download.
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In unserem Flyer beschreiben wir unsere Ziele und Aufgabe.
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Blindenführhunde sind speziell geschulte Hunde. Sie ermöglichen blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen eine eigenständige und gefahrenlose Orientierung. Blindenführhunde sind nach § 33 SGB V gesetzlich anerkannte medizinische Hilfsmittel. Sie sind anzusehen wie Rollstühle oder Hörgeräte.
In Abstimmung mit der Fachgruppe der Führhundhalter der BSV NRW hat das KSL-MSi-NRW einen Flyer gestaltet. Dieser richtet sich an Ärzte und medizinisches Personal.
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Eine unserer Kolleginnen hat in einem Selbstversuch getestet, ob ihr Blindenführhund problemlos in Taxen befördert wird.
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Broschüre von Frauen helfen Frauen e.V. in 22 Sprachen, einschließlich Leichter Sprache.