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Internetauftritte von Amts- und Landgerichten in Leichter Sprache

29.07.2019
Die Internetauftritte aller Amts- und Landgerichte sind für Menschen mit einer Lese- oder Lernschwäche verständlich gemacht.


Die Internetauftritte aller NRW-Amts- und Landgerichte sind für Menschen mit einer Lese- oder Lernschwäche verständlich gemacht. Von „B“ wie Beratungshilfe bis „Z“ wie Zwangsvollstreckung liegen nun leicht verständliche Texte und Grafiken vor. „Auch hier geht die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen als Vorreiter voran. Ein solches Angebot ist bundesweit einzigartig und ein gutes Beispiel, dass die Justiz auch die Einfache Sprache kann“, erklärte NRW-Justizminister Peter Biesenbach anlässlich der Freischaltung der Web-Inhalte.

Das Projekt „Leichte Sprache“ wurde in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen und der Lebenshilfe Oberhausen durchgeführt. Studierende der Fachhochschule haben in enger Zusammenarbeit mit der Direktorin des Amtsgerichts Leverkusen grundlegende Informationen für Menschen mit Leseschwierigkeiten erstellt. Begriffe wie „Justiz“ oder „Gericht“ beispielsweise wurden im Projekt in Leichte Sprache übersetzt und der Justiz Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.

Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) sieht ausdrücklich die Verwendung und den Einsatz Leichter Sprache vor. Die Leichte Sprache soll die Teilhabe am öffentlichen Leben für Personen mit einer Lese-/Lernschwäche sicherstellen. 

Ein Beispiel dazu gibt es unter www.ag-dortmund.nrw.de