Was ist die Instanbul-Konvention?
Sie ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie ist im Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten ( Definition und Details: Die Istanbul-Konvention in Leichter Sprache von dem Bochumer Zentrum für Disability Studies - BODYS (EvH RWL) ).
Sabrina Beckmann von der Koordinierungsstelle für die Istanbul-Konvention, angesiedelt beim Gleichstellungsbüro der Stadt Dortmund, sowie Maresa Feldmann, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Dortmund, haben zur Zusammenarbeit bei der Erstellung eines Masterplans eingeladen. Angesprochen wurden Vereine, Verbände und Initiativen der Beratungs- und Hilfsinfrastruktur, die zu den Themen "Gewalt gegen Frauen* und Mädchen und häusliche Gewalt" arbeiten oder die vulnerable Gruppen und intersektionale Facetten repräsentieren; außerdem Vertreter*innen von Verwaltungen und Behörden. Das Ziel ist es, durch eine möglichst ganzheitliche Herangehensweise an das Thema langfristige Veränderungen in der Bekämpfung von Gewalt zu bewirken.
Der Arbeitsprozess in Dortmund
In 2024 gab es vier Treffen aller Beteiligten, bei denen eine Bestandsanalyse, eine Bedarfserhebung, eine Bewertung und Priorisierung von Maßnahmen und Ressourcen erfolgte und eine Strategie mit konkreten Handlungsempfehlungen, Visionen und Zielen entwickelt wurde.
Ab März 2025 wurde dann in Gruppen an den einzelnen Themen gearbeitet. Als übergeordnete Themenfelder wurden ausgewiesen:
- Schutz- und Hilfsangebote bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt (Unterpunkte: spezialisierte Hilfsdienste, Schutzunterkünfte und allgemeine Hilfsdienste)
- Gewaltprävention und -schutz für Kinder und Jugendliche (Unterpunkte: Gewaltschutz im Bildungsbereich, Kinder als Zeug*innen von Gewalt, Sorgerecht, Besuchsrecht und Sicherheit)
- Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnenarbeit (Unterpunkte: Informationen, Kampagnen, Beteiligung des privaten Sektors)
- Sensibilisierung und Qualifizierung (Unterpunkte: Empowerment, Aus- und Fortbildung von Fachkräften)
- Täter*innen arbeit
- Integrierte Zusammenarbeit und Nichtdiskriminierung
Für das KSL.Arnsberg hat Maren Zebrowski an dem Projekt teilgenommen, um dafür zu sorgen, dass die Sichtweisen von Frauen und Mädchen mit Behinderung im Masterplan berücksichtigt werden. Beispielsweise wies sie darauf hin, dass Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit auch in Einfacher Sprache und Leichter Sprache erfolgen sollten, um alle Menschen zu erreichen. Außerdem muss bei der Einrichtung von Schutzräumen die Barrierefreiheit gewährleistet werden.
Das KSL.Arnsberg soll auch weiterhin als Ansprechpartner*in bei der Umsetzung des Masterplans zur Verfügung zu stehen, beispielsweise beim Aufbau von inklusiven Empowerment-Angeboten oder bei der Organisation von Fachtagen rund um das Themengebiet der Istanbul Konvention. Für 2026 ist bereits ein Fachtag in Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt und der Koordinierungsstelle der Stadt zum Masterplan Istanbul-Konvention geplant. Es wird dabei um das Thema Gewaltschutz und Frauen/Mädchen mit Behinderung gehen. Ziel künftiger Fachtage soll es sein, die bisherigen Maßnahmen zu reflektieren und Optimierungsmöglichkeiten zu diskutieren. Außerdem hat das KSL.Arnsberg seine Bereitschaft erklärt, sich an Netzwerktreffen der Hilfs- und Beratungsinfrastruktur im Hinblick auf die Barrierefreiheit zu beteiligen.
Mehr zum Thema und zum Prozess des Masterplans finden Sie auf der Internetseite der Stadt Dortmund zum Masterplan Istanbul-Konvention.
Bild: Stadt Dortmund/Anna Schulz