Ein neues Angebot in Leichter Sprache sorgt für bessere Informationsmöglichkeiten im Bereich der NRW-Justiz: Seit dem 27. August können Menschen auf den Webseiten der neun Sozialgerichte und auch auf den Websiten der 41 Justizvollzugseinrichtungen in NRW bei Bedarf die Sprache per Menüleiste in "Leichte Sprache" umschalten und erhalten dann viele Informationen. Es wird erklärt, welche Aufgaben die Sozialgerichte und die Justizvollzugsanstalten erfüllen. Besonders umfangreich ist das Rechtswörterbuch, in dem alphabetisch geordnet viele juristische Begriffe in Leichter Sprache erklärt werden. Auf den Seiten der Justizvollzugsanstalten erfährt man anschaulich, wie man einen Inhaftierten ("Gefangenen) besuchen kann. Auch weitere Regeln für den Besuch in der Justizvollzugsanstalt ("Gefängnis") oder den Kontakt zu Inhaftierten per Post werden erläutert.
Das NRW-Justizministerium hatte bereits zu einem frühreren Zeitpunkt auf den Seiten der Amts- und Landgerichte Website-Bereiche in Leichter Sprache eingerichtet und ist mit dem jetzigen Schritt seiner Verpflichtung, in §10 Behindertengleichstellungsgesetz NRW nachgekommen, demzufolge alle öffentlichen Stellen des Landes verpflichtet sind, Informationen in Leichter Sprache anzubieten.
Die neuen Texte für die Websites wurden von Studierenden der Fachhochschule für Rechtspflege erstellt, unter Mitarbeit von Oberregierungsrat Thomas Schmidt (als Vertreter von Justiz-Online). Vom Büro für Leichte Sprache bei „Leben im Pott“, von der Lebenshilfe Oberhausen wurden die Texte übersetzt und auf gute Verständlichkeit hin überprüft. Die eingesetzten Bilder stammen von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Stefan Albers, Atelier Fleetinsel.