Anfang September trafen sich Ombudspersonen aus ganz NRW mit den Vertreter*innen der Monitoring- und Beschwerdestelle, Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und Patient*innen (LBBP) Claudia Middendorf, Julia Jansen und Sonie Kollie zu ihrer jährlichen Netzwerktagung. Auch die KSL. NRW waren beim Treffen vertreten, da sie in ihren jeweiligen Regierungsbezirken Netzwerktreffen für die regionalen Ombudspersonen organisieren.
Die Kommunen bestellen derzeit die Ombudsleute auf freiwilliger Basis – nach der Soll-Regelung §16 im WTG sind sie dazu berechtigt. Im Regierungsbezirk Arnsberg gibt es sie aktuell in sechs von 12 Kreisen oder kreisfreien Städten.
Ombudspersonen sind Menschen, die sich oft im Anschluss an ihre Berufstätigkeit mit einem hohen Maß an persönlichem Engagement und mit fachlicher Qualifikation ehrenamtlich als Vermittler*innen in Konflikten zur Verfügung stellen.
Sie sind Ansprechpartner*innen für Nutzer*innen von Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe, Werkstätten für behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheime, Wohngemeinschaften, Hospize und Einrichtungen der Tags- und Nachtpflege sowie für deren Angehörige. Wenn in diesem Umfeld eine Streitigkeit zwischen den Leistungsanbietern und den Menschen, die diese Einrichtungen nutzen entsteht, können Ombudspersonen gebeten werden, zu vermitteln. Sie vertreten die Seite der Einrichtungsnutzer*innen und die Leistungsanbieter*innen müssen den Ombudspersonen die Wahrnehmung dieser Aufgabe ermöglichen, indem sie ihnen beispielsweise Zutritt zu den jeweiligen gemeinschaftlichen Räumen gewähren.
Bei der Netzwerktagung in Düsseldorf bekamen alle Ombudspersonen die Gelegenheit, sich dem Plenum vorzustellen und auch den Ort und den Anlass für ihr Engagement zu erläutern.
Im Anschluss stellten die Vertreterinnen der Monitoring- und Beschwerdestelle des Landes NRW ihren aktuellen Bericht (8-2023 bis 12-2024) vor. Darin werden die Meldungen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen in den oben genannten Einrichtungen aufgelistet und ausgewertet. Es geht um Eingriffe wie die Fixierung der Beine, das Abschließen von Zimmertüren, die Gabe sedierender Medikamente und weitere. Sie werden unterteilt in Maßnahmen, die auf der Basis des Einverständnisses der Nutzer*innen durchgeführt wurden und Maßnahmen nach gerichtlicher Genehmigung. Der größte Teil der Statistik besteht in den Zahlen, die die Einrichtungen aufgrund entsprechender Verpflichtungen an die Monitoringstelle weiterleiten.
Es wird im Bericht aber auch (in beispielhafter Form) über die Vorfälle von Freiheitsentziehenden Maßnahmen berichtet, die bei der Beschwerdestelle des Landes gemeldet worden sind. Oft sind es Mitarbeitende, Angehörige oder Dritte, die das Geschehen aufgrund anderer beruflicher Zusammenhänge vor Ort mitbekommen, die sich an die Beschwerdestelle wenden. Manchmal auch die Betroffenen selbst, besonders in Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist das der Fall.
Die Beschwerdestelle sucht bei solchen Meldungen das Gespräch mit den Beteiligten und versucht, Verbesserungen zu erzielen.
Bei der Netzwerktagung tauschten sich die Ombudspersonen auch über die Fälle, die an sie herangetragen wurden aus. Marion Haag und Jörn Henkel vom Referat VIIA3 Qualitätsentwicklung Pflege- Wohn- und Teilhabegesetz beim MAGS arbeiten aktuell an einer Novellierung des Wohn-Teilhabegesetzes und beantworteten den Ombudspersonen ihre Fragen zur täglichen Praxis und dem jeweiligen rechtlichen Hintergrund.
Die Netzwerktagungen werden einmal im Jahr von der Monitoring- und Beschwerdestelle des Landes NRW durchgeführt. Die KSL.NRW bieten den Ombudspersonen in der Zwischenzeit Raum für weitere Vernetzung und intensive Austauschgespräche. Beim KSL.Arnsberg wurden im Jahr 2025 bereits zwei Online-Treffen für die Ombudsleute angeboten. Ziel der KSL ist, zukünftig auch Fortbildungen für die Ombudsleute zu organisieren.
FOTO: Jennifer Geminiani