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Psychiatrische Willenserklärungen - Patientenverfügungen

29.01.2026
ein Schriftzug, zusammengesetzt aus Buchstabenplättchen:Psychiatrische Willenserkläung

Patientenverfügung allgemein- Hintergrund

Für Betroffene und Angehörige sind sie eine extreme Ausnahmesituation, aber im medizinischen Alltag stellen sie keine Seltenheit dar: medizinische Notfälle, die dazu führen, dass Patient*innen sich nicht (mehr) äußern können, weil sie nicht bei Bewusstsein sind oder weil ihre Kommunikationsfähigkeit stark eingeschränkt bzw. nicht (mehr) vorhanden ist. Lange Zeit lag es ausschließlich in der Verantwortung der Mediziner*innen, dann zu entscheiden, was geschehen sollte.

Mit dem medizinischen Fortschritt und damit verbundenen Behandlungsmöglichkeiten stellte sich zunehmend die Frage nach dem Willen der Menschen, denen diese zugutekamen.  Eine Operation, künstliche Ernährung oder maschinelle Beatmung waren vielleicht nötig, um das Leben des erkrankten Menschen zu erhalten. Aber „Sterben in Würde“ ist ein Stichwort, das den Konflikt sehr deutlich macht: das Unterlassen einer medizinischen Behandlung konnte genau das sein, was dem Wunsch von Patienten in dieser Situation entsprach. (https://www.patientenverfuegung.digital/blog/die-geschichte-der-patientenverfugung-in-deutschland/:‚Am 1. Dezember 1976 erschienen in Nürnberger Tages­zeitungen Anzeigen mit dem Titel “Für das Recht, human zu sterben?”. Die “Initiative für humanes Sterben nach Wunsch der Sterbenden” setzte sich dafür ein, ein menschen­würdiges Sterben gegen die - wie sie es nannten - “unmenschlich ausufernde Anwendung medizinischer Techniken” durchzusetzen. In ihrem Aufruf forderte die Initiative: “Nicht länger dürfen in den Kranken­häusern die auf den Tod erkrankten Menschen ohne ihre Einwilligung zu einem Sterben auf Raten verurteilt werden.(..)” ‘)

Mediziner*innen haben von 1948 bis 2017 ein vom Weltärztebund formuliertes Gelöbnis geleistet, das ihnen, angelehnt an den Eid des Hippokrates (ca.460 bis 370 v. Chr.) gebot, im Zweifel für das Leben ihrer Patient*innen zu entscheiden. Zuletzt erfuhr das Gelöbnis im Jahr 2017 eine entscheidende Reform. Der Weltärztebund berücksichtigt in seinem Genfer Ärztegelöbnis von 2017 erstmals die Selbstbestimmung von Patient*innen. Seitdem heißt es darin: „ICH WERDE DIE AUTONOMIE UND DIE WÜRDE MEINER PATIENTIN ODER MEINES PATIENTEN RESPEKTIEREN….“(https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Internationales/Bundesaerztekammer_Deklaration_von_Genf_04.pdf).

Um diese Autonomie umzusetzen, ist es nötig, den Wunsch der Patient*innen zu kennen. Auch diese Willensbekundung in Form einer Patientenverfügung ist eine gesellschaftliche Errungenschaft, die sich erst entwickeln musste. Zeitweise legten Patient*innen ihren Willen im Rahmen von Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen dar, welche medizinische Behandlung sie sich wünschten. Da die rechtliche Verbindlichkeit fehlte, wurde ihr Wille häufig nicht umgesetzt. Erst am 1. September 2009 ( mit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts- https://www.patientenverfuegung.digital/blog/die-geschichte-der-patientenverfugung-in-deutschland/) wurde die Patientenverfügung im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert ( heute: § 1827 BGB ). Ausdrücklich wird darin der Patient*innenwille über das Patient*innenwohl gestellt. 2016 wurde vom Bundesgerichtshof zusätzlich entschieden, dass die Formulierungen in einer Patientenverfügung möglichst konkrete Anweisungen zu wichtigen Entscheidungen (künstliche Ernährung, künstliche Beatmung, Schmerzbehandlung, Wiederbelebung, Organspende) enthalten soll.

Viele Menschen erstellen daher eine Patientenverfügung, um ihren Willen für den Fall der Fälle rechtsverbindlich zu dokumentieren.

Patientenverfügungen im psychiatrischen Behandlungsbereich 

Dieser (oben genannte) Standard bezieht sich bisher meistens ausschließlich auf den Bereich der körperlichen (somatischen) Medizin. Weitergedacht erscheint es sinnvoll, auch für die Behandlung der Psyche solch eine Patientenverfügung zu erstellen. 

In akuten psychischen Krisen, in denen Menschen sich selbst oder andere gefährden, kann die Aufnahme in eine geschlossene, stationäre psychiatrische Einrichtung aus medizinischer Sicht geboten erscheinen, sogar als verpflichtend, gleichzeitig aber dem Willen des betreffenden Menschen widersprechen. Es kommt zu Zwangsmaßnahmen, die Ärzte „in den ethischen Konflikt zwischen Fürsorgepflicht einerseits und dem Respekt vor der Patientenautonomie“ bringen (https://www.aerzteblatt.de/archiv/zwangsmassnahmen-in-der-psychiatrie-ein-ethisches-dilemma-b0456751-d41e-4215-874f-64c4d1b59d06). 

Im Rahmen eines wissenschaftlichen Projekts wurde untersucht, welche Entscheidungen zu Zwangsmaßnahmen von verschiedenen Berufsgruppen vor welchem Hintergrund getroffen werden. Angehörige taten sich schwer damit, die Teilnahme an diesem Projekt zu genehmigen: „Aus leidvoller Erfahrung wüssten die Angehörigen, dass uneinfühlsam durchgeführte Zwangsbehandlungen jahrelang wirksame Traumata hervorrufen könnten. Die Kenntnis dieser möglichen Folge trägt zum ärztlichen Dilemma bei der Zwangsbehandlung bei.“ (Quelle s.o. Ärzteblatt). Fazit des Forschungsprojektes war: „Die Sichtweise von Professionellen und Angehörigen muss künftig ergänzt werden durch die der Patienten. Nur so ergeben sich konsensfähigere Leitvorstellungen im Umgang mit Zwangsmaßnahmen.“

Beispiele für Psychiatrische Willenserklärungen - Patientenverfügungen

psychiatrie-erfahrene-nrw.de

Der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW e.V. setzt sich für die Rechte von Menschen ein, die „in die Fänge der Psychiatrie geraten sind oder waren“ (https://www.psychiatrie-erfahrene-nrw.de/

„Wir kämpfen für die freie Wahl der Therapie und ein selbstbestimmtes Leben.“

Als Mittel der eigenen Willensbekundung werden auf der Website des Landesverbandes Psychiatrie-Erfahrener NRW e.V. zwei verschiedene Formate von psychiatrischen Patientenverfügungen zum Download angeboten. Zum einen die „Bochumer Willenserklärung“, sowie auch die „PatVerfue“ (der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.). 

Die Bochumer Willenserklärung bietet vor allem Raum für die Angabe von Rechtsvertreter*innen und Vertrauenspersonen, die im Fall jeglicher Art psychiatrischer Behandlung sofort informiert werden sollen, und die auch Entscheidungsbefugnisse übertragen bekommen können. Außerdem können Wünsche bezüglich einer psychiatrischen Einrichtung und behandelnden Psychiater*innen festgelegt werden, die im Falle einer Krise als erste Wahl eingesetzt, beziehungsweise abgelehnt werden. In einer Positivliste können Medikamente, Tees und Heilmittel, die mit detaillierten Angaben zu Dosis und Art der Einnahme festgelegt werden, in einer Negativliste auszuschließende Medikamente und Behandlungsformen. Eine individuelle Krankenvorgeschichte/Allergien können stichpunktartig dargelegt werden. Dasselbe gilt für Regelungen zu Besucher*innen, den Empfang von Telefonaten und Post, sowie für „Besondere Lebensumstände, die ich im Fall psychiatrischer Behandlung beibehalten will.“ Andere als die aufgeführten Medikamente oder Heilbehandlungen dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung zweier benannter Vertrauenspersonen erfolgen. Und eine Aufhebung der Patientenverfügung während eines Aufenthaltes in einer psychiatrischen Einrichtung wird ausdrücklich ausgeschlossen. 

patverfue.de

Die PatVerfue ist von der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener e.V. entwickelt worden und wird auf deren Website https://www.patverfue.de/cms-96TK/media/PatVerfue.pdf zur Verfügung gestellt. 

Das Formular ist etwas anders gestaltet als die Bochumer Willenserklärung. Neben formalen Änderungen in der Darstellungsform (Fließtext mit freien Feldern statt Tabellenformat) gibt es darin Varianten des möglichen Patientenwillens: unter Punkt A) wird jegliche psychiatrische Untersuchung, oder Diagnosestellung abgelehnt mit der Möglichkeit bestimmte Krankheiten zu benennen. Unter Punkt B) können bestimmte behandelnde Personen oder Einrichtungen abgelehnt werden. Unter Punkt C) dagegen können bestimmte medizinische Behandlungen gewünscht werden für den Fall, dass eine Erkrankung ein unumkehrbar tödliches Stadium erreicht haben sollte. Punkt D) ermöglicht die Angabe von Vorsorgebevollmächtigten vor, mit Angabe des jeweiligen Zuständigkeitsbereichs.

Allen Punkten der PatVerfue vorangestellt ist ein Absatz, der psychiatrischen Sprachgebrauch und Diagnosen als eine schwere Persönlichkeitsverletzung und die „Gefangennahme in einer Psychiatrie für eine schwere Freiheitsberaubung und jede psychiatrische Zwangsbehandlung für Folter und schwerste Körperverletzung“ bezeichnet.

psywill.de

Im Formular zur psychiatrischen Willenserklärung unter psywill.de wird auf allgemeine, negative Statements zum psychiatrisch-medizinischen Bereich verzichtet.

PsyWill ist ein Modellprojekt des Landesverbandes Psychiatrie-Erfahrener NRW e.V., das von der Sozialstiftung NRW gefördert wird und das Ziel verfolgt, Zwang und Gewalt in der Psychiatrie abzubauen und die Rechte von Patient*innen sowie von Behinderten zu stärken (siehe koskon.de). 

Das auf der Website Psywill.de  zur Verfügung gestellte Formular bietet zum einen die Möglichkeit, jegliche Behandlung abzulehnen, zum anderen die Möglichkeit, die Behandlung zu bestimmen: in Form einer differenzierten Auflistung von zu beachtenden Punkten (als Weiterentwicklung der Bochumer Willenserklärung). 

Ergänzend veranstaltet PsyWill Seminare unter dem Titel: „Selbstbestimmung jetzt! Die Psychiatrische Willenserklärung“. Seit September 2024 kann auch eine persönliche Beratung zur Willenserklärung (seit Mai 2025 im Projektbüro in Bochum) erfolgen. 

PsyWill nimmt auch das Fachpersonal des medizinischen und psychosozialen Bereichs in den Blick und bietet sowohl kostenlose Inhouse-Schulungen innerhalb NRWs sowie Online-Schulungen für Fachkräfte an. 

Wenn das Fachpersonal sich thematisch mit der psychiatrischen Willenserklärung auseinandersetzt, führt dies zu mehr Rechtssicherheit hinsichtlich der Patientenverfügung. Auch in einen klinischen Entlass-Prozess kann das Einzelberatungs-Angebot durch PsyWill als Präventionsmaßnahme eingebunden werden.

Das PsyWill Formular wird als übersichtliches Online-Formulare angeboten. Zu jedem Formularabschnitt kann online zusätzlich ein kurzer Infotext eingeblendet werden. Die Formulare können entweder online ausgefüllt und als PDF gespeichert/ausgedruckt werden, oder als Leer-Formulare zum Ausfüllen heruntergeladen werden. Wichtig: es werden keine Daten an Psy-Will als Bereitsteller der Formulare übermittelt.

SALUS-Projekt

Im Dezember 2025 hat das SALUS-Forschungsprojekt an der Ruhr Uni Bochum (RUB) eine Psychiatrische Patientenverfügung veröffentlicht (Projektlaufzeit 2018-2024).

Diese Patientenverfügung unterscheidet sich grundsätzlich von den übrigen Willenserklärungen, die aus der Selbsthilfebewegung von Menschen mit Psychiatrieerfahrungen heraus entstanden sind, weil sie keine Möglichkeit bietet, sich umfassend gegen jegliche psychiatrische Diagnostik und Behandlung auszusprechen. Das SALUS-Projekt wurde am Institut für medizinische Ethik und Geschichte der Medizin (RUB) in Zusammenarbeit mit der Klink für Psychiatrie, Psychotherapie und Präventivmedizin der RUB durchgeführt. Ziel des Gesamtprojekts: ‚Das Bochumer SALUS-Projekt untersucht, ob und wann Zwang in der Psychiatrie moralisch gerechtfertigt ist und wie die Werte „gesundheitliches Wohl“ und „Sicherheit“ im Vorausplanungsprozess besser berücksichtigt werden können.‘

Die SALUS-Patientenverfügungsformulare bieten viel Raum für Informationen zur persönlichen Geschichte, vor allem zu Frühwarnzeichen und Auslösern für psychische Krisen. 

Im Weiteren kann von den Patient*innen beispielhaft anhand individueller Situationen geschildert werden, wann die Patientenverfügung gelten soll. In das SALUS-Formular können viele individuelle Informationen eingetragen werden, allerdings wird an vielen Stellen explizit darauf hingewiesen, dass die hinterlegten Wünsche nicht rechtlich bindend für die Behandelnden seien. Lediglich die Entscheidungen zum Thema medikamentöse Behandlung und die Aussagen zur Elektrokonvulsionstherapie (EKT) werden als rechtlich bindend gekennzeichnet.

dgppn.de

Patientenverfügung für den Bereich der psychischen Gesundheit bei der DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V.)

Auf der Website der DGPPN (dgppn.de) können Interessierte sich sehr umfassend über viele Aspekte der psychischen Gesundheit und die Arbeit der Gesellschaft in diesen Themenbereichen informieren.  Am 12. Juni 2025 hat die Gesellschaft per Pressemitteilung auf ihr Formular „Patientenverfügung für den Bereich der psychischen Gesundheit“ hingewiesen. Der von der Kommission Ethik und Recht der DGPPN erstellten Patientenverfügung vorangestellt ist eine ausführliche Vorbemerkung mit verschiedenen Hinweisen, für welche Situationen sie bedeutsam sein kann. Innerhalb des Formulars gibt es einige Ausfüllhilfen. Es kann online ausgefüllt, gespeichert und ausgedruckt werden.

Generell empfiehlt die DGPPN eine ärztliche Beratung mit Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit, um der Patientenverfügung mehr Gewicht zu verleihen und um Zweifeln an der Einwilligungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung entgegenzuwirken.

Das Formular enthält auch ein Feld, mit dem sämtliche psychiatrische Behandlungen grundsätzlich abgelehnt werden können, offenbar nicht so sehr aus Überzeugung, aber mit dem Hinweis auf das juristische Erfordernis dieser Wahlmöglichkeit.

Den Maßnahmen „gegen meinen natürlichen Willen“ – Zwangsmaßnahmen vorangestellt werden kurze allgemeine Erklärungen, beispielsweise wird klar gesagt: „Bevor Zwangsmaßnahmen eingesetzt werden dürfen, müssen erst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft worden sein. Das gilt für zwangsweise Unterbringungen, freiheitsentziehende und -beschränkende Maßnahmen sowie Zwangsbehandlungen.“

Dieses Formular, das direkt aus dem Wissen der psychiatrischen Praxis schöpft, ist sehr genau auf verschiedene Situationen der Anwendung abgestimmt. Dies macht es zu einer guten Informationsquelle, welche Situationen für eine umfassende psychiatrische Patientenverfügung bedacht werden sollten. Auch die ergänzenden Informationen der DGPPN wie die Praxisempfehlung für Behandelnde geben Aufschluss darüber, wie die Patientenverfügung im Alltag umgesetzt wird. Klare Aussage darin: Im Fall der Gefährdung Dritter wird die Ablehnung verschiedener Zwangsmaßnahmen hinfällig. Weitere kritische Entscheidungsprozesse wie die Bewertung einer Patientenverfügung für den Fall einer Unterbringung nach dem Psych K(H)G werden differenziert erläutert.

 

Die DGPPN weist darauf hin, dass neben anderen auch das Bundesministerium der Justiz eine Vorlage zur Patientenverfügung: Vorsorgevollmacht - Juristisch geprüfte Vorlage sowie Informationsmaterial anbietet, allerdings ohne auf die besondere Situation der psychiatrischen Behandlungssituation abgestimmt zu sein. 

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Dieser Text will verschiedene Möglichkeiten der psychiatrischen Willenserklärung aufzeigen, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. In diesem Bereich ist vieles in Bewegung. Der Selbsthilfe kommt hinsichtlich der psychiatrischen Willenserklärung offensichtlich eine Vorreiterrolle zu, da sie frühzeitig die Bedeutung einer Willenserklärung für die Umsetzung der in der UN-BRK festgeschriebenen Selbstbestimmung im medizinischen und psychiatrischen Bereich erkannt und mit selbst entwickelten psychiatrischen Willenserklärungen umgesetzt hat.