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Gesundheitsversorgung ohne Barrieren

Foto-Collage zum Thema Inklusive Gesundheit

Inklusive Gesundheitsversorgung – Versorgung ohne Barrieren

Die inklusive Gesundheitsversorgung ist gemäß UN-Behindertenrechtskonvention ein grundlegendes Menschenrecht. Deshalb fordert der aktuelle Koalitionsvertrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung die „Sicherstellung einer guten Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen“.

Als Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) setzen wir uns maßgeblich für einen gleichberechtigten Zugang von Menschen mit Behinderung zum Gesundheitssystem in Nordrhein-Westfalen ein. Einen besonderen Schwerpunkt legen die KSL dabei auf das Thema „Inklusive Gesundheitsversorgung in Krankenhäusern“.

Das KSL Arnsberg fokussiert sich in diesem Rahmen auf eine inklusive Gesundheitsversorgung für Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten.

 

Wissen schaffen und weitergeben
  • Unsere Website versteht sich als Pool, in dem wir vielfältige Informationen zu unserem Schwerpunkt „Inklusive Gesundheitsversorgung“ sammeln und für alle Interessierten zugänglich machen. Dazu gehören aktuelle Nachrichten ebenso wie wissenschaftliche Beiträge, Links auf interessante Websites ebenso wie weiterführende Literatur.
     
  • Unsere Webseite richtet sich an alle, die sich beruflich und/oder privat mit unserem Schwerpunktthema „Inklusive Gesundheitsversorgung“ befassen: Dazu gehören Mitarbeiter*innen in medizinischen und pflegenden Berufen in Praxen, Krankenhäusern, Ausbildungs- und Beratungsstellen ebenso wie Verantwortliche in Politik und Verwaltungen. Nicht zuletzt gehören dazu aber auch alle Menschen, die etwa als Patienten oder Angehörige in irgendeiner Form mit unserem Thema konfrontiert sind. Mit unserem Angebot folgen wir unserem Ziel zu zeigen, dass eine inklusive Gesundheitsversorgung möglich ist.

Sie können uns beim Aufbau unserer Wissensplattform unterstützen: Senden Sie uns themenbezogene Hinweise, Tipps und Informationen an info@ksl-arnsberg.de. Gemeinsam erreichen wir mehr!

 

GRUNDLAGEN INKLUSIVE GESUNDHEITSVERSORGUNG UND -POLITK
UN-Behindertenrechtskonvention

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen von 2006 (UN-BRK) ist 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Damit wurde sie Bestandteil der deutschen Rechtsordnung. Sie verlangt einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der deutschen Behindertenarbeit vom medizinischen zum menschenrechtlichen Modell von Behinderung. Der Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt u. a. das Recht behinderter Menschen auf den Genuss des erreichbaren Höchstmaßes an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Weiterhin sind Gesundheitsleistungen anzubieten, die von behinderten Menschen speziell wegen ihrer Behinderung benötigt werden, einschließlich Früherkennung und Frühintervention, sowie Leistungen durch die, auch bei Kindern und älteren Menschen, weitere Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden sollen. Die Gesundheitsleistungen sollen so gemeindenah wie möglich angeboten werden, auch in ländlichen Gebieten. Angehörige der Gesundheitsberufe sollen — auf der Grundlage der freien und informierten Einwilligung — behinderten Menschen eine Versorgung von gleicher Qualität wie anderen Menschen angedeihen lassen (Quelle)

 

Gesundheitspolitische Expertise der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland

"Unser wichtigstes Anliegen ist die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Gesundheitswesen." Im Folgenden finden Sie Ausführung zum programmatischen Profil der ILS:

Einer der inhaltlichen Schwerpunkte ist das Thema Barrierefreiheit (in Krankenhäusern, Arztpraxen, Diensten und Einrichtungen, etc.). Nach der UN-BRK ist diese in einem umfassenden Sinn zu verstehen, d. h. es
geht nicht nur um die Zugänglichkeit von Gebäuden für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen (dies wäre ein reduziertes Verständnis von Barrierefreiheit, das die Bedürfnisse von Menschen mit anderen Beeinträchtigungen außen vorlässt). Ein umfassendes Verständnis von Barrierefreiheit beinhaltet vielmehr die Gewährleistung der Nutzbarkeit gesundheitsbezogener Dienstleistungen für alle Menschen mit Behinderung, egal, um welche Art von Beeinträchtigung es sich handelt. Sprich: Ein Blindenleitsystem und die Bereitstellung oder Finanzierung von Assistenz behinderter Menschen im Krankenhaus gehören genauso zur Barrierefreiheit wie der Abbau von Kommunikationshindernissen (mittels Übersetzung in Gebärdensprache und Leichter Sprache, Induktionsschleifen, etc.). Auch die Art der Kommunikation (gewaltfrei, wertschätzend, auf Augenhöhe) und das Kommunikationssetting (Mitspracherecht in der Behandlung, Vorhandensein ausreichender Ansprechpartner*innen) sind wichtig. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Hieran schließt nahtlos das Thema Menschenwürde und Menschenrechte (im Krankenhaus und anderen medizinischen Pflege-, Behandlungs- und Betreuungseinrichtungen) an. Denn wenn Barrieren nicht abgebaut und auch keine angemessenen Vorkehrungen dahingehend getroffen werden, dass behinderte Menschen ihr Recht auf Gesundheitsversorgung wahrnehmen können, ergeben sich schnell unwürdige und die Menschenrechte der Betroffenen verletzende Situationen, mitunter sogar lebensbedrohliche Komplikationen. Konsequenterweise fordert die ISL die aktive Herstellung von Barrierefreiheit als verpflichtende Maßnahme des Menschenrechtsschutzes im Gesundheitswesen, die Sensibilisierung und Schulung aller beteiligten Akteure, den Ausbau professioneller Qualitätssicherungs- und Beschwerde-Managements in Krankenhäusern, in denen Patient*innen-Orientierung, Würde, Respekt, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung von Patient*innen im Mittelpunkt stehen, die Ächtung von Zwangsmaßnahmen (Zwangseinweisungen, Zwangsmedikationen, Zwangstherapien, Zwangsbehandlungen, etc.) und jegliche Formen von Gewalt und Paternalismus in diesen Settings. (Quelle)

 

Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention ist eine unabhängige Stelle, die die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen fördert und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland überwacht ("to monitor" (engl.) = beobachten, kontrollieren). Die Umsetzung des Rechts auf Gesundheit einschließlich der Rehabilitation in Deutschland ist für Menschen mit Behinderungen enorm wichtig. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention legt in ihrer Arbeit den Schwerpunkt auf das Recht auf Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in Gesundheitseinrichtungen.Es ist keine Aufgabe der Monitoring-Stelle, Beschwerden nachzugehen oder in Einzelfällen rechtlich zu beraten - sie nimmt keine Ombudsfunktionen wahr. Sie gibt jedoch nach bestem Vermögen Auskunft über geeignete Beratungsstellen.(Quelle)

 

Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen

In Ergänzung bestehender Angebote, z. B. Unabhängige Patientinnen- und Patientenberatung, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., PatientInnen-Netzwerk NRW, Selbsthilfeverbände und -Organisationen, soll die Beauftragte der Landesregierung Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen:

- die Anwaltschaft für die Belange erkrankter Menschen und ihrer Angehörigen übernehmen,
- geeignete Beratungs- und Unterstützungsangebote vermitteln,
- Beschwerden und Erfahrungen von Patientinnen und Patienten aufgreifen und bündeln,
- Probleme im System sichtbar machen.

Die Landesbehinderten- und Patientenbeauftragte erledigt ihre Aufgaben unabhängig und frei von Weisung. (Quelle)

 

Patientenbeauftragte der Bundesregierung

Aufgabe der Patientenbeauftragten ist es, darauf hinzuwirken, dass die Belange von Patientinnen und Patienten besonders hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen und auf die Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung berücksichtigt werden. (Quelle)

 

Landesgesundheitskonferenz und die kommunale Gesundheitskonferenz

Die Versorgung von Bürgerinnen und Bürgern sicherzustellen, ihre Gesundheit zu fördern und damit Krankheiten vorzubeugen ist eine zentrale Aufgabe der Gesundheitspolitik. Wichtige Rollen spielen dabei in NRW die Landesgesundheitskonferenz und die kommunalen Gesundheitskonferenzen, die landesweit beziehungsweise lokal vor Ort Problempunkte erkennen und an Lösungsmöglichkeiten arbeiten. (Quelle)

 

Teilhabe und Pflege

Ein Teil der Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung ist pflegebedürftig. Je schwerer die Behinderung, desto größer die Abhängigkeit von Pflege, vor allem, wenn Krankheiten oder Krankheitsrisiken hinzutreten wie Inkontinenz, Decubitus, PEG-Sonden, chronische Bronchitis, Diabetes mellitus usw. Nicht selten tritt bei interkurrenten akuten Erkrankungen, nach Unfällen oder Operationen ein hoher akuter behandlungspflegerischer Bedarf auf. Hier ist es wichtig, die Pflege so zu gestalten, dass einerseits die Teilhabe nachhaltig unterstützt wird und andererseits die Pflege selbst Teilhabe darstellt, im Sinne von Kommunikation, von Begegnung, von Kontakt etc. Bei der Durchführung in Einrichtungen sind rechtliche und qualitätssichernde Rahmenbedingungen zu beachten. (Quelle)

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und hier insbesondere Artikel 25 ist dabei maßgebliche Richtschnur. Die Vertragsstaaten legen den Angehörigen der Gesundheitsberufe die Verpflichtung auf, Menschen mit Behinderungen eine Versorgung von gleicher Qualität wie anderen Menschen angedeihen zulassen, namentlich auf der Grundlage der freien Einwilligung nach vorheriger Aufklärung, indem sie unter anderem durch Schulungen und den Erlass ethischer Normen für die staatliche und private Gesundheitsversorgung das Bewusstsein für die Menschenrechte, die Würde, die Autonomie und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen schärfen. Die Vertragsstaaten verhindern die diskriminierende Vorenthaltung von Gesundheitsversorgung oder -leistungen oder von Nahrungsmitteln und Flüssigkeiten aufgrund von Behinderung. (Quelle)

 

SGB IX Soziale Pflegeversicherung

Eine allgemeine Definition zu der pflegewissenschaftlichen Sichtweise, die sich an den leistungsberechtigten Personenkreisen orientiert, findet sich im §14 SGB XI wieder. Pflegebedürftigkeit wird dort wie folgt definiert: „Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maß (§15) der Hilfe bedürfen“. (Quelle)

 

FACHVERBÄNDE UND INSTITUTIONEN
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung

Seit 1978 arbeiten die Fachverbände für Menschen mit Behinderung kontinuierlich und vertrauensvoll zusammen. Dies sind der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V., der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (seit 2004), die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V., die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. sowie der Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e. V. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren zirka 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland.

Fachthemen sind unter anderem:

- Bessere Krankenhausversorgung von Menschen mit Behinderung (01.11.2016),
- Liste von Gesichtspunkten für Abstimmung und Absprachen zur Verbesserung der Kooperation zwischen Diensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung einerseits und Krankenhäusern andererseits,
- Entwicklung einer Zielvereinbarung zur barrierefreien Krankenhausversorgung von Menschen mit Mehrfachbehinderungen (24.10.2011),
- Gemeindenahe Gesundheitsversorgung für Menschen mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung (April 2011).

 
BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen BAGP

Die BAGP ist eine BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen und besteht seit 1989. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen in den Bereichen

- Patienteninformation, Patientenberatung, Patientenbeteiligung,
- Patientenbeschwerde, Patientenunterstützung,
- Selbstbestimmung und Souveränität, individuelle Gesundheitskompetenz.

Die Selbstbestimmung des Patienten ist nicht nur aus ethischen oder haftungsrechtlichen Gründen eine wesentliche Voraussetzung für eine korrekte Behandlung, sie ist auch Teil und Ziel des Gesundungsprozesses selbst. Die aktive Beteiligung des Patienten am Entscheidungs- und Behandlungsprozess hat positiven Einfluss auf die Genesung. Die informierte Entscheidungsfindung braucht aber genügend Zeit und verständliche, verlässliche, unabhängige und ausreichende Informationen. Sie müssen dem Patienten immer wieder bei den diagnostischen Maßnahmen, bei der Auswahl der Therapie, beim Übergang zwischen den Sektoren, bei der Nachsorge – zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidungen des aufgeklärten Patienten sind zu akzeptieren.(Quelle)

 

WISSENSCHAFT
Bochumer Zentrum für Disability Studies - BODYS

Das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) wurde im Juni 2015 gegründet und ist eine Forschungseinrichtung der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe. BODYS ist ein Institut, das Disability Studies als inter-, multi- und transdisziplinäre theoretische Grundlage für die UN-Behindertenrechtskonvention versteht. Ihre Implikationen für Theorie und Praxis, für die Behindertenhilfe und für die Gesellschaft insgesamt sind zentraler Forschungsgegenstand. BODYS bietet den Rahmen für menschenrechtsorientierte, partizipative und intersektionale Forschung und Lehre. Ein Arbeitsschwerpunkt sind Fort- und Weiterbildungsangebote in Zusammenhang mit dem Institut für Fort- und Weiterbildung. Die Bochumer Fortbildung zur UN-BRK mit dem entsprechenden Toolkit  richtet sich an Fachkräfte der Behindertenarbeit und versucht Antworten auf diese Fragen zu geben. Sie basiert auf der Annahme, dass Soziale Arbeit und andere Disziplinen des Sozial- und Gesundheitswesens Menschenrechtsprofessionen sind. Die Menschenrechte sind daher wesentliche Bausteine der Fortbildung.

 

BARRIEREN IN DER INKLUSIVEN GESUNDHEITSVERSORGUNG
Vor und nach dem Krankenhausaufenthalt

Ein Klinikaufenthalt eines Menschen mit geistiger oder schwerer Mehrfachbehinderung kann wesentlich konfliktfreier ablaufen, wenn wichtige Informationen zum Patienten bereits zu Beginn vorliegen und diese Informationen den Pflegekräften auch bekannt sind. Wichtig sind beispielsweise Angaben zu den Bezugspersonen, den benötigten Medikamenten, zu Vorbefunden, Kommunikationsmöglichkeiten des Patienten, eventuellen Verhaltensauffälligkeiten, Besonderheiten bei Essen, Trinken, Schlafen, Körperpflege und Toilettengang etc. Durch die Mit-Aufnahme einer Assistenzperson können Unsicherheit und Angst beim Patienten gemindert werden. ... Die Verwendung von Checklisten zum Entlassungsmanagement mit den wichtigsten Informationen sollten bei der Entlassung aus dem Krankenhaus selbstverständlich sein. (Quelle)

 

Während des Krankenhausaufenthaltes

Eine direkte sprachliche Verständigung mit Patienten, die von einer (schweren) geistigen Behinderung betroffen sind, ist nur selten ausreichend möglich. Die Interpretation verbaler Äußerungen und die Beantwortung vorgelegter Fragen können im Sinne sozialer Erwünschtheit erfolgen. Andererseits sind auch schwer geistig behinderte Menschen dazu fähig, sowohl bei sich selbst als auch bei ihren Bezugspersonen, Veränderungen der Stimmungslage, Belastungsgefühle, Freude, Sorge und Angst wahrzunehmen. Sie reagieren sensibel auf Veränderungen des eigenen Körpers. Auch die eigene emotionale Befindlichkeit ist dem schwer geistig behinderten Menschen zugänglich. Diese zielt genauso auf Kommunikation und Verständnis wie bei nicht geistig behinderten Menschen. Häufig sind es, mangels lautsprachlicher Äußerungsmöglichkeiten, ganzkörperliche oder gestische Bewegungen, die interpretiert und zu bewertet werden müssen. Störungen wie Autismus oder zusätzliche Beeinträchtigung rezeptiver und expressiver Sprachfunktionen treten häufig hinzu. (Quelle)

 

Gute Ansätze und hilfreiche Materialien

Menschen mit Behinderung im Krankenhaus
Hinweise zum Krankenhausaufenthalt insbesondere von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. herausgegeben von der Bayrischen Staatsregierung, 2015. Die Broschüre beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Fragen im Zusammenhang mit Krankenhausaufenthalten von Menschen mit mehrfacher und geistiger Behinderung. Der Inhalt richtet sich an diese Menschen, ihre Angehörigen, Betreuer genauso wie an die Krankenhäuser. (Quelle)

 

Selbsthilfe und Krankenhaus: ein Gewinn für alle
Herausgeber ist der Arbeitskreis „Selbsthilfe und Krankenhaus“ (2004). Gemäß § 10 Abs. 1 Krankenhausgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHG NRW) sind Krankenhäuser entsprechend ihrer Aufgabenstellung zur Zusammenarbeit mit den Selbsthilfeorganisationen verpflichtet. Aber nicht primär als Verpflichtung sollte diese Zusammenarbeit gesehen werden, sondern vielmehr – wie der Titel dieser Broschüre es besagt – als Gewinn. Als echter Gewinn nämlich im Hinblick auf eine ver stärkte Patientinnen-/Patientenorientierung im Umgang mit den zu behandelnden Krankheiten. Die Chancen solcher Kooperationen anhand von realen Beispielen darzustellen und Anregungen sowie praktische Umsetzungstipps zu geben, ist Intention dieser Broschüre. Aus diesem Anlass hat sich ein Arbeitskreis* gebildet, in dem Vertreter verschiedener Verbände und Selbsthilfe-Organisationen zusammenarbeiten. (Quelle)

 

Händel mein Handicap...
Herausgeber: Caritasverband Singen-Hegau e.V., Projektgruppe „Inklusives Krankenhaus“, Gisela Zoder Ehrenamtsgruppe „Zweite Hilfe inklusive“, Martina Kaiser, Gesundheitsverband Konstanz (2018). Dieses Heft ist für Mitarbeiter im Krankenhaus gemacht. Es bestehen oft Ängste mit Menschen mit Behinderung zu reden oder mit ihnen gut umzugehen. Wir haben unsere Erfahrungen aufgeschrieben, wie es gelingen kann. (Quelle)

 

Leitfaden für den Umgang mit Menschen mit Behinderung im Krankenhaus
Herausgeber ist die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen (November 2016). Durch die zielgerichtete Behandlung von Menschen mit Behinderung soll im Zusammenwirken aller Beteiligten ein optimaler Behandlungserfolg erreicht werden. Die Regelung des § 20 a des Thüringer Krankenhausgesetzes verpflichtet die Thüringer Krankenhäuser, den besonderen Belangen und Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung bei der medizinischen Behandlung sowie im Rahmen der sonstigen Betreuung im Klinikalltag in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Menschen mit Behinderung haben hierbei das Recht, Krankenhausleistungen unter Achtung ihrer Würde und Persönlichkeit in Anspruch zu nehmen. Das Krankenhaus soll erforderliche Unterstützungsleistungen koordinieren, insbesondere technische oder persönliche Hilfen. Hierbei stimmt sich das Krankenhaus, insbesondere bei Menschen mit eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit, mit Betreuern, Angehörigen oder Einrichtungen ab. (Quelle)

 

KOMMUNIKATION UND INTERAKTION
Das Recht auf barrierefreie Kommunikation

Das Recht auf eine barrierefreie Kommunikation wird in einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen garantiert. Hier eine Auswahl:
    
Behindertenrechtskonvention der Vereineinten Nationen (UN-BRK)
Die UN-BRK verpflichtet Deutschland, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten (Artikel 4). Dem Zugang zu Information und der barrierefreien Kommunikation kommt in der Konvention insgesamt ein großer Stellenwert zu. Gemeint ist damit, dass Information und Kommunikation die spezifischen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen aufnehmen. Dazu gehört auch die Leichte Sprache.
Zu dieser allgemeinen Verpflichtungsebene treten spezifische staatliche Verpflichtungen hinzu. So haben auch Menschen mit Behinderungen das Recht, sich Informationen zu beschaffen, zu empfangen oder weiterzugeben (Artikel 21 UN-BRK). Das Recht auf Zugang betrifft insbesondere die für die Allgemeinheit bestimmten Informationen, die rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in zugänglichen Formaten und Technologien für Menschen mit Behinderungen in ihrer Vielfalt zur Verfügung gestellt werden sollen. (Quelle)

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Im BGG wird das Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen (§ 9 BGG) festgelegt. Darüber hinaus gibt es in dem Gesetz umfangreiche Bestimmungen zur Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken (§ 10 BGG), zu Verständlichkeit und Leichte Sprache (§ 11 BGG) und für eine barrierefreie Informationstechnik (§ 12 BGG).

Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Im SGB IX sind die Leistungen zur Förderung der Verständigung (§82 SGB IX) festgeschrieben. Dazu zähle insbesondere Hilfen durch Gebärdensprachdolmetscher und andere geeignete Kommunikationshilfen.

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0 - ist die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. Darin ist geregelt, dass Webseiten und andere grafische Oberflächen barrierefrei sein müssen.

Dolmetscher
Hörbehinderte Menschen haben im Kontakt mit Behörden und bei Sozialleistungen (etwa bei Arztbesuchen) unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, Gebärdendolmetscher, Schriftdolmetscher oder andere Kommunikationshilfen zu verwenden. Die Kosten bezahlt die Behörde bzw. der Sozialleistungsträger. Rechtliche Grundlagen sind zum Beispiel die: Kommunikationshilfeverordnungen des Landes NRW oder folgende Gesetze: § 17 SGB I – bei der Ausführung von Sozialleistungen, § 19 SGB X – im Sozialverwaltungsverfahren. (Quelle)

 

Kommunikationskompetenz

Es ist offensichtlich, dass ein am Patientenwohl orientierter Ansatz bestimmte Voraussetzungen erfordert. Hierzu gehören Zeit, Expertise und praktische Kommunikationskompetenz der im Krankenhaus tätigen Personen. Kommunikative Kompetenz setzt nicht nur linguistische Fähigkeiten einschließlich der Fähigkeit zu leichter Sprache voraus, sondern auch soziale Kompetenz, wie die Einfühlung in den Adressaten und die Bereitschaft, nonverbale Signale und Mitteilungen wahrzunehmen. Eine gelingende Kommunikation erfordert somit nicht nur entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten, sondern auch ausreichende persönliche Bereitschaft. (Quelle)

 

Kommunikationsmöglichkeiten

Leichte Sprache
"In vielen Lebensbereichen müssen wir heute mit schwerer Sprache zurechtkommen. Dinge werden schwer gesagt und schwer geschrieben, obwohl sie auch leicht gesagt und leicht geschrieben werden könnten. Etwa bei der gesundheitlichen Aufklärung, wenn der Arzt oder die Ärztin komplizierte medizinische Begriffe benutzt, oder wenn uns der Beipackzettel eines Medikaments über Risiken und Nebenwirkungen im Unklaren lässt, weil wir den Text nicht verstehen (...)
Gerade im Feld des rechtlichen Handelns sind Informationen in Leichter Sprache unabdingbar, wie etwa Vertragsformulare in Leichter Sprache, Informationen über die gesetzlichen Regelungen der Eheschließung oder Vordrucke und Erklärungen zu wichtigen Angelegenheiten des Lebens wie Patientenverfügungen oder Organspendeausweise (...)
Alle Menschen, ob mit oder ohne Behinderungen, stoßen immer wieder an die Grenzen des sprachlichen Verständnisses. Leichte Sprache versucht, die Grenzen, die schwere Sprache bisweilen für das Verständnis setzt, nicht künstlich eng zu halten, sondern auszuweiten. Leichte Sprache bietet daher für Menschen mit Behinderungen – nicht für alle, aber für eine nicht zu vernachlässigende Größe – ein enormes Potenzial, ihnen einen verbesserten Zugang zu Informationsinhalten und zu mehr Kommunikation zu verschaffen. Leichte Sprache ist damit ein Schlüssel zur Enthinderung der Gesellschaft und zu mehr Selbstbestimmung. Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft ist ein wichtiger Beitrag für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Schwere Sprache stellt mitunter eine unüberwindbare Hürde für das Verständnis und den Zugang zu Informationsinhalten dar. Leichte Sprache ist daher von lebenspraktischer Wichtigkeit und Bedingung für ein selbstbestimmteres Leben". (Quelle)

 

Kommunikation von Menschen mit Sinnesbehinderung

Hören
Die Gebärdensprachgemeinschaft der Gehörlosen hat im Laufe der Zeit eine eigene Kultur entwickelt, die in Gehörlosenzentren und -vereinen gepflegt wird. In sämtlichen größeren Städten gibt es ein Gehörlosenzentrum, das Anlaufstelle für Gehörlose ist. Dort finden regelmäßig Veranstaltungen und Treffen statt. Zentral für die Gehörlosenkultur ist, dass das Gehör nicht als wichtig angesehen wird. Vielmehr steht die nicht behindernde Kommunikation in Gebärdensprache im Vordergrund. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Status und Stellenwert der Gebärdensprache förderten seit den 1980er Jahren zunehmend die Wahrnehmung der Gehörlosenkultur als solche und ein Bewusstsein für sie. Durch den verbesserten Zugang Gehörloser zu Bildung durch die Förderung der Gebärdensprache und den Ausbau von Dolmetscherausbildungen können außerdem auch mehr Gehörlose studieren, was für das Selbstbewusstsein Gehörloser eine große Rolle spielt. (Quelle)

Sehen
Sehbehinderungen sind vielfältig und ihre Ausprägung und Folgebeeinträchtigungen sehr individuell. Menschen mit der gleichen Augenerkrankung und/oder gleichen Sehkraft haben zumeist einen individuellen Seheindruck (Wahrnehmung des Geschehenen) und kommen mit den Auswirkungen unterschiedlich gut zurecht; sie können unterschiedlich ihre eingeschränkten Seheindrücke verarbeiten (kompensieren) und bewältigen diese auch unterschiedlich gut (Bewältigungsstrategien). (Quelle)

Taubblind
Taubblindheit ist eine Behinderung eigener Art. Sie ist mehr als nur eine Addition von Gehörlosigkeit und Blindheit. Beide Fernsinne sind geschädigt. Der Ausfall des einen Sinns kann nicht durch den anderen kompensiert werden – im Gegenteil: Die Auswirkungen der Sinnesdefizite potenzieren einander. Taubblindheit ist als eine Behinderung mit einem besonderen Unterstützungsbedarf zu betrachten, denn die fehlenden Kompensationsmöglichkeiten führen zum Verlust der Kommunikation und damit zum Verlust der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Taubblinde Menschen leben in einer für uns unvorstellbaren Isolation von der Außenwelt. Informationen über die Umgebung gibt es vor allem über den Tastsinn, das Vibrationsempfinden, den Geruchs-, Geschmacks- und Gleichgewichtssinn. Eigenwahrnehmung und Bewegung spielen ebenfalls eine große Rolle.
Je nach Vorgeschichte und Hintergrund der Erkrankung bringen die Betroffenen unterschiedliche Kommunikationsvoraussetzungen und -möglichkeiten mit. Die taktile Wahrnehmung rückt in den Vordergrund. Dabei kommt der „Sprache der Hände" eine besondere Bedeutung zu. (Quelle)

Tipps
Hinweise zur Kommunikation mit Ärzten und zum Recht auf Gebärdensprache

Tipps für den Umgang und die Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Sinnesbehinderung, Herausgegeben vom Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung, Essen

Tipps für den Umgang mit sehbehinderten und blinden Patienten

Tipps für sehende Menschen

 

Unterstütze Kommunikation

Es gibt Menschen, die aufgrund von angeborenen oder erworbenen Schädigungen Beeinträchtigungen in der Kommunikation und sprachlichen Verständigung mit ihrer Umwelt erfahren. Einige von ihnen haben umfassende Behinderungen in vielen Entwicklungsbereichen, während andere nur in ihrer Kommunikation mit fremden Personen beeinträchtigt sind und von vertrauten Personen durchaus verstanden werden. Für alle aber gilt, dass die Teilhabe an der Gesellschaft und ein selbstbestimmtes Leben in erheblichem Maß eingeschränkt sein können. Durch den Einsatz von Unterstützter Kommunikation können diese Menschen eine erhebliche Verbesserung ihrer Verständigung erreichen.

Unterstützte Kommunikation (Englisch: Augmentative and Alternative Communication = AAC) orientiert sich an einem humanistischen Menschenbild und betont das Recht eines jeden Menschen auf Selbstbestimmung und Partizipation. Unterstützte Kommunikation geht davon aus, dass jeder Mensch ein Bedürfnis nach Kontakt und Kommunikation hat. Ausgehend von den aktuellen Kompetenzen einer Person entwickelt Unterstützte Kommunikation individuelle Maßnahmen für eine bessere Verständigung und mehr Mitbestimmung im Alltag. Unterstützte Kommunikation (UK) muss die individuelle Art zu kommunizieren nicht ersetzen, sondern kann sie ergänzen und unterstützen. Dabei können Rituale und Routinen einen sozialen Rahmen bieten, der zur Kommunikation anregt und motiviert. Durch den Einsatz von Gebärden, Objekten, grafischen Symbolen oder technischen Hilfen kann die Kommunikation im Alltag intensiviert und verbessert werden. (Quelle)

Klinikaufenthalte oder das Leben in einer Pflegeeinrichtung bedeuten für die meisten Menschen Veränderung und damit auch Unsicherheit: was, wenn ich mich dann nicht ausreichend verständigen kann, ich plötzlich nicht-vertraute Kommunikationspartner habe? Oder anders herum: Wenn ich als Fachkraft auf Menschen treffe, die mir nicht schildern können, was mit ihnen ist? UK kann hier für beide Seiten Sicherheit im Umgang miteinander schaffen.

Pflegeroutinen, Äußerungen zum Wohlbefinden bzw. den Beschwerden, medizinische Abläufe erläutern - all das sind Situationen die im klinischen oder pflegerischen Alltag an der Tagesordnung sind. Sind Menschen in den entsprechenden Einrichtungen nicht ausreichend in der Lage sich hier lautsprachlich mitzuteilen oder zu äußern, führt dies zu belastenden Situationen auf beiden Seiten: bei den Pflegenden und bei den Patienten. Hilfsmittel der UK wie Kommunikationstafeln oder -geräte können hier die Kommunikationsbarrieren überwinden und damit die fehlende Lautsprache ersetzen. Neben der Sicherung der pflegerischen Grundkommunikation kann UK auch einen wertvollen Beitrag bei der Besprechung und Verarbeitung von Sorgen und Ängsten, die aus der veränderten Lebens- oder der medizinisch notwendigen Situation heraus resultieren, leisten. Manchmal ist es aber auch nur der Austausch über das Kantinenessen oder der Plausch über den neusten Klatsch und Tratsch, der den Alltag in der Klinik- oder Pflegeeinrichtung bunter macht. (Quelle)

 

Fallbeispiele

Gebärdensprachekompetenz, Barrierefreiheit in der Praxis auch für gehörlose Patienten
Ob in der Arztpraxis oder im Krankenhaus: Die Verständigung zwischen gehörlosen oder hörgeschädigten Patienten und dem medizinischen Personal macht meistens Probleme. Beherrschen der Arzt oder seine Mitarbeiter zumindest rudimentär die Gebärdensprache, wird es leichter. Ein gutes Beispielt aus München.

Blind verstehen
"Entdecke die farbenfrohe Vielfalt des Unsichtbaren! - Du wirst "sehen", wir werden uns "blind" verstehen". lautet das Motto von Jeneifer Sonntag. Auf ihrem Blog "Blind verstehen" berichtet die 40jährige Buchautorin und Moderatorin seit ihrer Erblindung aus ihrem Leben.

 

FORT- UND WEITERBILDUNG

Alternative Kommunikationsmöglichkeiten für beeinträchtigte Menschen
Patienten mit einer Beatmung oder neurologischen Erkrankungen erleben sich häufig sprachlos. Sie können ihre Wünsche, Absichten, Bedürfnisse und Fragen nicht bzw. nur eingeschränkt formulieren. Zu den Schwierigkeiten bei der Sprachproduktion können auch Einschränkungen im Sprachverständnis kommen. Erfahren Sie mehr zu diesem und anderen Themen auf dem KAI Kongress vom 21.-22.11.2019 in Berlin.

 

SELBSTHILFE
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland

Die ISL ist eine menschenrechtsorientiere Selbstvertretungsorganisation und der Dachverband der Zentren für selbstbestimmt Leben. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL beschäftigt sich mit vielfältigen gesundheitsbezogenen und gesundheitspolitischen Themen. Unsere Aktivitäten umfassen: Öffentlichkeitsarbeit und Erarbeitung fachpolitischer Stellungnahmen, Interessenvertretung in gesundheitspolitischen Gremien wie der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Projektarbeit, aus den Projekten resultierende Veröffentlichungen sowie Veranstaltungen und Vorträge zu gesundheitspolitischen Themen.

 

Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V.

Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V. ist ein Verein von und für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten. Mit dem Projekt „Gesundheit - leicht gemacht“ will Mensch zuerst helfen, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten mehr über Gesundheit wissen und selbstbestimmt leben können.

 

NAKOS Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen 

Die NAKOS ist seit 35 Jahren die bundesweite Informations- und Vermittlungsinstanz im Feld der Selbsthilfe in Deutschland. Sie arbeitet zu grundsätzlichen Fragen der Selbsthilfearbeit, der Selbsthilfeunterstützung und -förderung. In der NAKOS-Datenbank GRÜNE ADRESSEN finden Sie die Adressen von bundesweit tätigen Selbsthilfevereinigungen im Sozial- und Gesundheitsbereich sowie Hinweise zu Selbsthilfe-Internetforen und weiteren Institutionen mit Selbsthilfebezug. Diese bieten Kontakte zu Selbsthilfegruppen, Austausch, Beratung und umfassende Informationen zu bestimmten Themen an.

 

People First - Chicco - We are one

Die People First Gruppe ist eine Organisation, die von Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten selbst geleitet und kontrolliert wird. Diese wurde am 04.10.2002 in Dortmund gegründet und hat sich mittlerweile zu einer anerkannten Größe in der Behindertenhilfe entwickelt. Die Chiccos sind seit dem Jahr 2017 als Selbsthilfe-Gruppe für Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten im Selbsthilfenetz Nordrhein-Westfalen eingetragen. Das Selbsthilfenetz wird vom Paritätischen Wohlfahrtsverband getragen und hat eine eigene Internetseite. Auf der Internetseite kann man auch viele andere Selbsthilfe-Gruppen finden. Die Gruppen beschäftigen sich mit unterschiedlichen Themen. Zum Beispiel wird über bestimmte Erkrankungen oder Behinderungen gesprochen. Oder man kann sich mit anderen Betroffenen zu Problemen oder eigenen Anliegen austauschen.

 

EXPERT*INNEN IN EIGENER UND IN DER SACHE

Agentur Barrierefrei
Die vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Agentur Barrierefrei NRW informiert und berät zu Fragen der Umsetzung von Barrierefreiheit. Zielgruppen dieses Angebots sind Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige und Betreuungspersonen, die Interessenverbände der Menschen mit Behinderungen und älterer Menschen, Entscheidungsträger in der öffentlichen Verwaltung, Politik und Wirtschaft, sowie weitere Multiplikatoren aus der Arbeit mit älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen. (Quelle)

Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderungen (KSL MSI)
Das KSL-MSi-NRW mit dem Sitz in Essen im Haus der Technik ist landesweit tätig und umfasst drei Fachbereiche: Fachbereich Sehen, zuständig für blinde und sehbehinderte Menschen, Fachbereich Hören, zuständig für gehörlose, ertaubte und schwerhörigen Menschen und der Fachbereich Taubblind, der für hörsehbehinderte Menschen zuständig ist. Die Fachbereiche werden von Konsortialpartnern fachlich unterstützt. Aufgabe des KSL MSI ist es, im Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), die ungehinderte und eigenständige Teilhabe aller Menschen einer Gesellschaft zu fördern. (Quelle)

Jennifer Sonntag: Blind auf Augenhöhe
Jennifer Sonntag ist eine blinde Sozialpädagogin, Autorin und Moderatorin. Sie schreibt über sich selbst: "Geboren bin ich am 14. Februar 1979 in Halle an der Saale und im Raum Halle/Leipzig lebe und wirke ich auch noch heute. Mein berufliches Zuhause war bis 2016 die "Sensorische Welt" des Berufsförderungswerkes für Blinde und Sehbehinderte. Innerhalb meiner Dunkelführungen klärte ich interessierte Besucherinnen und Besucher über die Lebenswelt blinder Menschen auf und arbeitete daran, Vorurteile und Berührungsängste abzubauen". (Quelle)

PIKSL Labor
Das Projekt PIKSL („Personenzentrierte Interaktion und Kommunikation für mehr Selbstbestimmung im Leben“) bringt seit 2010 Menschen mit und ohne Behinderung zusammen, und entwickelt vielfältige und innovative Ideen für Inklusion. Das Projekt PIKSL verfolgt das Ziel, Informations- und Kommunikationstechnologien für Menschen mit geistiger Behinderung zugänglich zu machen und weiter zu entwickeln. (Quelle)

Netzwerk Leichte Sprache
Die Mitglieder vom Netzwerk setzen sich für die Leichte Sprache ein. Sie übersetzen Texte in Leichte Sprache und prüfen ebebnsolche Texte. Sie machen Schulungen und Vorträge
über Leichte Sprache und sprechen auf Veranstaltungen und Tagungen.(Quelle)

 

BERATUNG UND UNTERSTÜTZUNG
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt Sie in Fragen zur Teilhabe. Zum Beispiel, wenn Sie Fragen haben zur Assistenz oder zu Hilfsmitteln oder wenn Sie wissen wollen, was ein Teilhabeplan ist. Erfahren Sie hier mehr zu den Angeboten der EUTB, den EUTB-Angeboten in Ihrer Nähe sowie weitere Beratungsangebote.

 

Bundesarbeitsgemeinschaft der Medizinischen Zentren für Menschen mit mehrfacher und geistiger Behinderung BAG MZEB

Die „Bundesarbeitsgemeinschaft der Medizinischen Zentren für Menschen mit mehrfacher und geistiger Behinderung“, wie der Zusammenschluss in vollem Wortlaut heißt, hat sich zur Aufgabe gemacht die Entwicklung und Arbeit der neu entstehenden und schon länger bestehenden medizinischen Zentren zu fördern und diese bei der Arbeit zu unterstützen. Neben der politischen Arbeit, in der sich die BAG als Interessenvertretung der von schwerer Behinderung Betroffenen und der Behandlungszentren selbst sieht, hat die Fort-und Weiterbildung der Ärzte, Psychologen, Therapeuten und sonstige Mitarbeiter der MZEB einen großen Stellenwert in unserer Arbeit. Über deren Website erhalten Betroffene praktische und hilfreiche Auskünften: So kann zum Beispiel die Versorgungskarte bei der Suche nach einem Behandlungszentrum helfen. Ebenso führen Links und Informationen zu den Zentren selbst.


Familienratgeber 

Der Familienratgeber der Aktion Mensch bietet Informationen und Adressen für Menschen mit Behinderung und ihre Familien. Wir wollen mit diesem Angebot dabei helfen, dass Menschen mit Behinderung selbstbestimmt leben, arbeiten und ihre Freizeit gestalten können. Der Familienratgeber ist ein Beitrag für mehr Inklusion und Barrierefreiheit. Hilfe findet man immer leichter im Internet. Doch viele Vereine oder Angebote speziell für Menschen mit Behinderung sind schwer zu finden. Familienratgeber.de bietet eine zentrale Suchplattform. Unter 25.000 Adressen aus ganz Deutschland können Sie nach einem Angebot vor Ort zu suchen.


Arbeitskreis Down-Syndrom Deutschland e. V. – Bundesweite Beratung und Information

Der Arbeitskreis Down-Syndrom e. V. besteht seit 1977 und ist ein Zusammenschluss von Menschen mit Down-Syndrom, ihrer Eltern und Freunde, von Fachleuten und anderen interessierten Personen. Seit Mai 1999 befinden sich die Geschäftsräume und die Beratungsstelle des Arbeitskreis Down-Syndrom e. V. in Bielefeld-Gadderbaum. Das Angebot für Mitgliedern und allen Interessierten: Beratung, Informationsmaterial rund um das Down-Syndrom, eine umfangreiche Büchersammlung zum Down-Syndrom, unbürokratische Hilfe, persönlichen Erfahrungsaustausch.

 

Medizinrechts-Beratungsnetz

Das Beratungsnetz bietet eine Vermittlung lokal angesiedelter, fachlich versierter Rechtsanwälte, die als Vertrauensanwälte des Medizinrechts-Beratungsnetzes tätig sind. Der Medizinrechtsanwälte e. V. stellt Beratungsscheine für ratsuchende Patienten aus, die zu einem kostenfreien juristischen Orientierungsgespräch mit einem vorgeschlagenen Vertrauensanwalt in örtlicher Nähe berechtigen. Auf diese Weise soll ratsuchenden Patienten der Zugang zu hochqualifiziertem Rechtsrat erleichtert werden. Um die örtliche Nähe zu gewährleisten, hat der Medizinrechtsanwälte e. V. ein dichtes Netz von Vertrauensanwälten aufgebaut, das sich über ganz Deutschland erstreckt. (Quelle)

 

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: IGeL-Ärger

Das Portal bietet Patienten die Möglichkeit, ihre Erfahrungen rund um IGeL (individuelle Gesundheitsleistungen) zu schildern und ihren persönlichen Ärger über ein Beschwerdeformular loszuwerden. Zudem gibt es Informationen rund um verbraucherrechtliche Themen zu IGeL, Markt-Umfragen sowie ein Frage-Antwort-Forum, in dem Verbraucher Fragen zu ihren Rechten als Patient stellen können. Das IGeL-Projekt wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert. (Quelle)

 

LITERATUR, BÜCHER UND BROSCHÜREN

„Gesundheit - leicht gemacht“
Herausgeber: Mensch zuerst — Netzwerk People First Deutschland e.V. (Kassel 2011). Mit dem Projekt „Gesundheit - leicht gemacht“ will Mensch zuerst helfen, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten mehr über Gesundheit wissen. Und selbstbestimmter leben können. (Download)

 

Gesundheit inklusive. Gesundheitsförderung in der Behindertenarbeit
Herausgegeben von Kerstin Walther und Kathrin Römisch, Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (Wiesbaden 2018). Dr. Kerstin Walther ist Professorin für Gesundheitswissenschaften/Soziale Arbeit im Gesundheitswesen an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum. Dr. Kathrin Römisch ist Professorin für Heilpädagogik/Inklusive Pädagogik an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum. Der Sammelband zielt darauf, Ansätze zur Förderung von Gesundheit aus verschiedenen wissenschaftlichen und praktischen Perspektiven zu eruieren und die Idee von ressourcenorientierter Gesundheitsförderung für unterschiedliche Handlungsfelder der Behindertenarbeit nutzbar zu machen. Exemplarisch wird die Gruppe der Menschen mit Lernschwierigkeiten fokussiert. Menschen mit Lernschwierigkeiten sind nicht per se krank, können aber als gesundheitlich vulnerable bezeichnet werden. Die Befähigung zu einem höheren Maß an Selbstbestimmung über eigene gesundheitsbezogene Belange ist ein zentrales Anliegen von Gesundheitsförderung. In den Beiträgen des Sammelbandes wird diskutiert, wie Gesundheit im Spannungsfeld von eigenen Vorstellungen und äußeren Lebensbedingungen entstehen kann. (Quelle)

 

Gesundheit und Krankheit bei Menschen mit geistiger Behinderung
Autoren: Meindert Haveman und Reinhilde Stöppler (2014). Prof. Dr. Meindert Haveman und Prof. Dr. Reinhilde Stöppler lehren an den Universitäten Dortmund bzw. Gießen. Die gesunde Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung an der Gesellschaft kann nur gelingen, wenn die beteiligten Disziplinen Pädagogik, Medizin und Psychologie eng kooperieren. Über ein gemeinsames Fachvokabular hinaus ist dafür ein praxisnaher gemeinsamer Wissensbestand zum Thema Krankheit und Gesundheit von Menschen mit geistiger Behinderung notwendig. Gerade auf diesem Themenfeld entwickelte sich in den letzten Jahren ein neues Verständnis körperlicher und psychischer Gesundheit von Menschen mit geistiger Behinderung und der Möglichkeiten ihrer medizinisch-pädagogischen Begleitung sowie gesellschaftlichen Teilhabe. Der Band liefert über die Grundbegriffe und Grundkonzepte des Umgangs mit Krankheit und Gesundheit hinaus das Basiswissen hinsichtlich der Entwicklung, der Erkrankung, der Diagnostik, Prophylaxe, Gesundheitsförderung und Prävention. (Quelle)

 

Handlexikon Geistige Behinderung
Herausgegeben von Georg Theunissen, Wolfram Kulig und Kerstin Schirbort. Das Handbuch bietet fundierte wissenschaftliche Informationen und Orientierungshilfen angesichts der rasanten Entwicklung und Veränderungen der geistig behinderten Hilfe in den letzten Jahren. Zu diesem Zweck werden alle praktisch und theoretisch relevanten Schlüsselbegriffe angesprochen. Gleichzeitig zeigt das Handbuch den interdisziplinären Charakter dieses Bereichs. So stammen die Begriffe nicht nur aus dem Bereich der Sonderschule und Rehabilitation, sondern auch aus der Psychiatrie, Medizin, Psychologie, Soziologie, Sozialpolitik und Sozialarbeit. (Quelle)

 

Geistige Behinderung und Verhaltensauffälligkeiten
Ein Lehrbuch für die Schule, Heilpädagogik und außerschulische Behindertenhilfe von Georg Theunissen (2016). Professor Georg Theunissen ist Leiter des Arbeitsbereichs der Pädagogik und Sozialen Arbeit bei Menschen mit geistiger Behinderung oder kognitiven Beeinträchtigungen an der MLU Halle-Wittenberg. Dieses Buch bietet auf fundierter wissenschaftlicher Grundlage konkrete Hilfen für den alltäglichen und speziellen Umgang mit herausforderndem Verhalten. Einen herausragenden Stellenwert hat dabei ein an Stärken orientiertes pädagogisches Konzept, das als Positive Verhaltensunterstützung nachweislich als effektiv und tragfähig für die Praxis gelten darf. Ein Lehrbuch für Schule, Heilpädagogik und außerschulische Unterstützungssysteme. In seiner 6. Auflage ist es als Standardwerk für Best Practice unverzichtbar. (Quelle)

 

Herausforderndes Verhalten vermeiden
Der Autor Bo Hejlkov Elvén ist klinischer Psychologe und lebt in Schweden. Er arbeitet als freier Berater und Dozent für Autismus und herausforderndes Verhalten und ist ausgebildeter Studio-III-Trainer. 2009 wurde er vom schwedischen Autismus-Verband mit dem Puzzle-Piece-of-the-Year-Preis für seine beratende und lehrende Tätigkeit im Bereich Herausforderndes Verhalten ausgezeichnet. Herausfordernde Verhaltensweisen wie Schlagen, Beißen, Schreien und Ähnliches werden häufig durch eine ungünstige Umgebung oder unrealistische Anforderungen ausgelöst. Bo Hejlskov Elvén geht an dieses Thema auf eine ganz neue, aufschlussreiche Weise heran und zeigt, wie sich das Verhalten von Menschen mit Autismus und anderen Entwicklungsstörungen oder geistigen Behinderungen dramatisch zum Positiven verändern kann, wenn man diese Probleme identifiziert und richtig damit umgeht. Dieser praktische Leitfaden zeigt einen neuen Blickwinkel auf Problemsituationen und schlägt einfache und effektive Strategien vor, mit denen man positive Reaktionen herbeiführen und Methoden wie Bestrafung oder Fixierung vermeiden kann. (Quelle)

 

Menschen mit geistiger Behinderung besser verstehen
Von Gerhard Neuhäuser (Herausgeber) und Marga Hogenboom (Autorin). Marga Hogenboom arbeitet als Allgemeinärztin in der Medizinischen Praxis Camphill und ist Schulärztin für die Rudolf Steiner Schulen in Camphill. Sie ist Mitherausgeberin der Zeitschrift "Journal for Curative Education und Social Therapy". In dem Buch erklärt sie sehr persönlich verschiedene geistige Behinderungen, die auf genetischen Veränderungen basieren, z. B. das Down-, Fragiles-X- oder Prader-Willi- Syndrom. Mit Portraits von Einzelpersonen führt die Autorin feinfühlig an die unterschiedlichen Behinderungen heran und lässt so den individuellen Menschen hinter der Behinderung lebendig werden. Eltern, aber auch Betreuer und Betreuerinnen finden in diesem informativen Buch eine wertvolle Hilfe zum Verständnis der Welt von Menschen mit geistigen Behinderungen. Die 4. Auflage wurde auf den neuesten medizinischen Stand gebracht. (Quelle)

 

"Wir wollen nur euer Bestes!"
Die Bedeutung der kritischen Selbstreflexion in der Begegnung mit Menschen mit geistiger Behinderung. Der niederländische Heilpädagoge Erik Bosch arbeitet als Autor, Trainer, Berater in der sozialen Arbeit in Europa und auf den Antillen. Er hat 15 Bücher zu den Bereichen Grundhaltung, Begegnung, professionelle Kommunikation, Aufklärung, Sexualität, Missbrauch, Tod und Sterben sowie moralische Dilemmata herausgebracht. Dieses Buch kann dabei helfen, sich Schritt für Schritt mit der eigenen Haltung auseinanderzusetzen und mit Hilfe von Beispielen aus der Praxis (z. B. Aggression, Sexualität) und der Erörterung von Begriffen wie Normalisierung, Integration, Emanzipation, Selbständigkeit und Akzeptanz gelingt es, die eigene Einstellung zu überprüfen. Denn erst auf der Grundlage einer durch kritische Selbstreflexion gewonnenen Grundhaltung ist der verantwortungsvolle Umgang mit Menschen mit einer geistigen Behinderung, die unserer Obhut anvertraut sind, möglich - und, bewußt erlebt, kann er noch viel bereichernder erfahren werden, er wird zur Begegnung. Dieses Buch richtet sich an alle, die mit Menschen mit einer geistigen Behinderung zu tun haben und speziell an alle in diesem Bereich professionell Tätigen wie beispielsweise ErzieherInnen und KrankenpflegerInnen, Heil,- Sonder- und Sozialpädagoginnen sowie StudentInnen dieser Fächer. Für Einrichtungen kann das Buch im Sinne der Qualitätssicherung sehr nützlich sein. (Quelle)

 

Thema: Kommunikation

Einander besser verstehen
Leichte Sprache ist genäß der Autorin Sonja Abend in der Kommunikation mit Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten ein noch immer unterschätzter Aspekt. Erschienen ist ihr Aufsatz in Ernst Wüllenweber: Einander besser verstehen. Hilfen und Ansätze für Menschen mit geistiger Behinderung, mit Lernbehinderung und bei Autismus. Lebenshilfe Verlag, Marburg.

Handbuch der Unterstütztenden Kommunikation
Herausgegeben vom isaac - Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e. V. und dem von Loeper Literaturverlag, 7., komplett überarbeitete Auflage inkl. 12. u. 13. Nachlieferung erscheint voraussichtlich Ende September 2019, ISBN: 978-3-86059-130-7

Leben pur – Kommunikation bei Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen
Maier-Michalitsch, Nicola Grunick Gerhard (Hrsg.), verlag selbstbestimmtes leben 2010, ISBN 978-3-910095-79-3

Blindenführhunde in Einrichtungen des Gesundheitswesens
Informationen für Ärzte und medizinisches Personal, herausgegeben vom Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung, Essen

Ratgeber Recht für blinde und sehbehinderte Menschen
Herausgeber: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. Berlin, Überarbeitete Auflage, Stand: 15. Dezember 2017

 

 

Ihr Ansprechpartner

Andreas Tintrup

Andreas Tintrup

Projektleitung Tel: 0231 9128375 andreas.tintrup@ksl-arnsberg.de