04.05.2018
Blindenführhunde sind speziell geschulte Hunde. Sie ermöglichen blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen eine eigenständige und gefahrenlose Orientierung. Blindenführhunde sind nach § 33 SGB V gesetzlich anerkannte medizinische Hilfsmittel. Sie sind anzusehen wie Rollstühle oder Hörgeräte.
In Abstimmung mit der Fachgruppe der Führhundhalter der BSV NRW hat das KSL-MSi-NRW einen Flyer gestaltet. Dieser richtet sich an Ärzte und medizinisches Personal.
Der Flyer nimmt Bezug auf folgende Dokumente:
Mitnahme von Blindenführhunden ins Krankenhaus (PDF)
(08.02.2012) Deutsche Krankenhaus Gesellschaft
Mitnahme von Blindenhunden in Praxis- und Krankenhausräume (PDF)
(05.11.1996) Freie Universität Berlin
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