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Zugang zu Werken zugunsten von Menschen mit Seh- oder Lesebeeinträchtigung

06.07.2018
Braille-Schrift

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat zum "Entwurf eines Gesetzes über einen verbesserten Zugang zu Werken zugunsten von Menschen mit Seh- oder Lesebeeinträchtigung" Stellung genommen.

Das DIMR begrüßt den Entwurf im Grundsatz, hält ihn aber für nicht weitgehend genug.

Die im Entwurf vorgesehene gesonderte Vergütung für die barrierefreie Fassung sei zu streichen. Entsprechend der zugrunde liegenden EU-Richtlinie seien die Stellen, die barrierefreien Zugang zu Werken gewährleisten müssen, auszuweiten und mit klaren Aufgaben zu betrauen.

Über den Gesetzentwurf hinaus seien weitere Maßnahmen nötig, um die Zahl der zugänglichen Bücher zu erhöhen.