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Das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung stärken

03.02.2022
Logo von Inklusionscheck NRW

Mit dem Inklusionsscheck werden gute Ideen und Aktivitäten vor Ort mit 2.000 Euro pro Scheck unterstützt, insgesamt 300 dieser Schecks stehen landesweit bis Jahresende zur Verfügung. Ab 1. Februar 2022 können wieder neue Anträge gestellt werden.

Gefördert werden können Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die noch in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen stattfinden. Dabei sind natürlich die während der Corona-Pandemie landesweit geltenden Regeln zu beachten.

Alle Anträge können problemlos online gestellt werden.

Die Auswahl der finanziell unterstützten Vorhaben richtet sich nach dem Eingang des Antrags. Je schneller Sie sich bewerben, desto höher also die Chance auf einen Inklusionsscheck.

Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) gibt es alle Informationen für die Antragstellung.

Diese Informationen gibt es auch in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.