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Inklusionsscheck NRW: Das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung stärken

08.03.2021
Logo mit dem Schriftzug  nrw inklusiv Inklusionsscheck

Ausrichtung einer inklusiven Veranstaltung unter Corona-Bedingungen, barrierefreie Umgestaltung der Internetseite eines Vereins, Beauftragung von Dolmetschung in Gebärdensprache - der Inklusionsscheck Nordrhein-Westfalen macht's möglich! Die Landesregierung stellt bis Jahresende 600.000 Euro bereit, um das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu stärken.

Mit dem Inklusionsscheck werden gute Ideen und Aktivitäten vor Ort mit 2.000 Euro pro Scheck unterstützt, insgesamt 300 dieser Schecks stehen landesweit bis Jahresende zur Verfügung.

Gefördert werden können Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die noch in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen  stattfinden. Dabei sind natürlich die während der Corona-Pandemie landesweit geltenden Regeln zu beachten.

Die Anträge können immer nur bis zum 30. September eines Jahres gestellt werden. Danach ist eine Antragstellung ist daher erst wieder ab dem 1. Januar des nächsten Jahres möglich.

Alle Anträge können problemlos online gestellt werden.

Die Auswahl der finanziell unterstützten Vorhaben richtet sich nach dem Eingang des Antrags. Je schneller Sie sich bewerben, desto höher also die Chance auf einen Inklusionsscheck.

Ausführloiche Informationen auch in Deutscher Gebärdensprache gibt es hier:

https://www.mags.nrw/inklusionsscheck