Direkt zum Inhalt

Keine soziale Isolation für Menschen in Wohneinrichtungen und Werkstätten

02.06.2020
Das Bild zeigt ein Porträt von Claudia Middendorf.

Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten, Claudia Middendorf, ruft die Wohneinrichtungen in Nordrhein-Westfalen dazu auf, den Bewohnerinnen und Bewohnern Besucheund das Verlassen ihrer Einrichtung zu ermöglichen.

Entsprechend der aktuell gültigen Version der Coronaschutzverordnung vom 21.05.2020 können den Bewohnerinnen und Bewohnern, unter der Einhaltung von Auflagen, Besuche gestattetwerden. Diese Regelungen betreffen sowohl die Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen als auch Altenund Pflegeheime. Dazu erklärt die Landesbehinderten- und -patientenbeauftragte, Claudia Middendorf in einer Pressemitteilung: „Viele Angehörige von Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohnheimen haben sich in der letzten Zeit hilfesuchend an mich gewandt und mir berichtet, dass sie ihre Eltern, Kinder oder Partner derzeit nicht besuchen dürfen. Viele Einrichtungsleitungen verwehren ihren Bewohnerinnen und Bewohnern trotz der Lockerungen der Maßnahmendie Möglichkeit, besucht zu werden. Aus einigen Einrichtungen wurde mir sogar gemeldet, dass weiterhin das Verlassen des Wohngebäudes verboten sei. Gerade für Menschen mit Behinderungen sind diese Einschränkungen nicht nachvollziehbar. Das Recht auf Selbstbestimmungund Teilhabe darf nicht missachtet werden.“

„Für die psychische Gesundheit ist der persönliche Kontakt zu vertrauten und geliebten Menschen für uns alle von besonderer Wichtigkeit. In der aktuell gültigen Version der Coronaschutzverordnung hat die Landesregierungklar darge-stellt, welche Maßnahmen die Einrichtungen ergreifen müssen, um die Besuche zu erlauben. Aus meiner Sicht gibt es daher keinen Grund mehr, die Menschen in Wohneinrichtungen weiterhin einer sozialen Isolation auszusetzen. Gleiches gilt für die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, die aktuell noch geschlossen sind. Alle Werkstätten sollten ihren Beschäftigten anbieten, zu einem möglichst geregelten Alltag zurückkehren zu können“, so Middendorf weiter.

„Daher bitte ich die Einrichtungsleitungen eindringlich darum, die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Wir alle haben in den letzten Wochen gelernt, die Hygienemaßnahmen zu beachten und verantwortungsbewusst miteinander umzugehen. Die Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftigen und älteren Menschen dürfen nicht weiter eingeschränkt werden“, betonte Middendorf.