11.12.2018
Für uns vom KSL Arnsberg gibt es keine zwingenden Gründe, Menschen im Wahlrecht unterschiedlich zu behandeln.
Bei "kurt.digital", dem Web-TV der TU Dortmund, äußert sich Andreas Tintrup, Projektleiter des KSL Arnsberg, zur Aussage des Behindertenbeauftragten Jürgen Dusel, der sich am 3. Dezember 2018 für eine kurzfristige Reform des Wahlrechts ausgesprochen hatte.