17.08.2018
![Gruppe von Menschen, ein Mann steht abseits, eine Person weist ihn mit der Hand zurück](/files/ksl/arnsberg/arns_antidis.jpg)
Außer "männlich" und "weiblich" soll zukünftig "divers" eine dritte Möglichkeit bieten, das Geschlecht im Personenstandsregister einzutragen.
Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Änderung verlangt.
Diese soll bis Ende 2018 umgesetzt werden.