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Elternassistenz für Eltern mit nichtsichtbaren Behinderungen ermöglicht es Kindeswohlgefährdungen zu vermeiden

13.03.2026
Interview mit einer Mutter, die Elternassistenz nutzt
Interview mit Mutter mit Elternassistenz
Christiane Rischer (rechts) interviewt eine Mutter mit Elternassistenz.
Andrea Lauer moderiert Ergebnisse.
Andrea Lauer moderiert die Ergebnisse des Fachtags.

Rückblick auf eine externe Veranstaltung: Am 6.3.2026 veranstaltete der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern e. V. (bbe e. V.) einen bundesweiten Fachtag zum Thema „Chronisch (inkl. psychisch) erkrankte Eltern und ihre Kinder – Welche Entlastung bietet Elternassistenz für die gesamte Familie?“
Eingeladen waren Vertreter*innen aus Fachverbänden, Wissenschaftler*innen sowie Mitarbeitende aus der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens und der Eingliederungshilfe. Gemeinsam mit Eltern mit Behinderungen diskutierten die Teilnehmenden, wie man mit einer bedarfsdeckenden Alltagsentlastung für die Eltern mit chronischer Erkrankung, psychischer
oder Suchterkrankung die altersgerechte Entwicklung der Kinder sicherstellen kann. Ein zentraler Ansatz ist die Elternassistenz – also Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung der Kinder nach § 78 Abs. 3 SGB IX. Dieses Angebot kann Familien im Alltag entlasten und dazu beitragen, dass auch Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern nicht in die Rolle der Versorgenden geraten. Kein Kind soll die Verantwortung übernehmen müssen, die den Erwachsenen gehört.
Zentrale Ergebnisse des Fachtages

  • Suchterkrankungen und chronisch psychische Erkrankungen sind wie chronisch körperlich Erkrankungen oft Ursache für Teilhabeeinschränkungen. Eltern haben deshalb oftmals Anspruch auf Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz (Eingliederungshilfe nach SGB IX).
  • Die Leistungen der sozialen Teilhabe in Form von Elternassistenz müssen auch in der Kinder- und Jugendhilfe und im Gesundheitswesen bekannter gemacht werden.
  • Die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern mit chronischen Erkrankungen und ihre Kinder sollen bereits in Ausbildung und Studium aller Sozial- und Gesundheitsberufe thematisiert werden. Eine Haltung muss entwickelt werden, die sich an Menschenrechten, Selbstbestimmung und Diskriminierungsfreiheit orientiert.
  • Mitarbeitende aller familienunterstützenden Berufsgruppen müssen zielorientierter zusammenarbeiten. Vernetzung und Kommunikation auf Augenhöhe mit allen Fachkräften, den Eltern und den Kindern ist für die Bedarfsermittlung und die Hilfeplanung der entscheidende Faktor. So kann die Hilfe bei den Kindern ankommen.
  • Auf Bundesebene sollen gesetzliche Regelungen die Zusammenarbeit der verschiedenen Ämter erleichtern. Vorgeschlagen wurde ein einheitliches Antragsverfahren für alle familienorientierten Leistungen. Die Vereinfachung der vielen verschiedenen Sozialgesetzbücher kann eine Koordination aller Hilfen durch eine einzige Stelle - also Hilfen aus einer Hand ermöglichen.
  • Anträge auf Leistungen der sozialen Teilhabe in Form von Elternassistenz müssen als Ausdruck verantwortungsvoller Elternschaft verstanden werden – nicht als Hinweis auf mangelnde Erziehungsunfähigkeit. Die Anträge müssen zeitnah bewilligt werden. Zuständigkeitsstreit zwischen den Ämtern darf nicht zu Lasten der Familien gehen.
  • Das gesamte Hilfesystem muss Eltern als Experten ihres eigenen Familienlebens anerkennen und als wichtigste Unterstützer*innen für die Kinder wertschätzen.
  • Auch Suchterkrankungen müssen von den Kostenträgern gleichwertig als chronische Erkrankung anerkannt und behandelt werden. Damit wird ein niedrigschwelliger Zugang zur Elternassistenz möglich. Überforderung der Eltern und der Kinder können so verringert
    werden. Therapie sowie Selbsthilfe können dadurch regelmäßiger genutzt werden. Auch nach einer erfolgreichen Therapie können lebenslange Beeinträchtigungen eine familienorientierte Unterstützung nötig machen. So lernen auch die Kinder, dass rechtzeitig Hilfe annehmen, eine gute Lösung ist.


„Letztlich ging es den insgesamt 85 Teilnehmenden darum, dass Eltern mit chronischen Erkrankungen unterstützt werden müssen, ihren Kindern ein gutes Aufwachsen selbstbestimmt zu ermöglichen. Wenn sie dabei Unterstützung benötigen, sollen sie diese angstfrei beantragen und bedarfsdeckend einsetzen können. Das ist die beste Prävention gegen zu viel Verantwortungsübernahme
durch die Kinder,“ so Andrea Lauer, bbe-Mitglied und Moderatorin des Fachtages.

Das Thema Eltern mit Behinderung ist eines der Kernthemen der KSL.NRW. An der Fachtagung des bbe e.V. haben Christiane Rischer vom KSL.Arnsberg und Katja Fellenberg vom KSL.Düsseldorf mitgewirkt.

Fotos: bbe e.V.

Kontakt bbe e.V.

Kerstin Blochberger, bbe e. V.

bbe e. V. Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern e.V.
www.behinderte-eltern.de
E-Mail: kontakt@behinderte-eltern.de