
Standpunkt: Barrierefreie Toiletten mit Euroschlüssel versehen!
Milton Merlano aus Bochum, der sich schon längere Zeit mit dem Thema (selten bis gar nicht vorhandener) barrierefreier Toiletten im öffentlichen Raum beschäftigt, liegt es sehr am Herzen, darauf hinzuweisen, dass ein barrierefreies WC für Menschen mit Behinderung vor allem im stark frequentierten öffentlichen Raum nur dann seinen Zweck erfüllt, wenn es mit einem Euroschlüssel gegen unbefugte Nutzung geschützt wird. Und das sagt er, weil er in diesem Bereich über einige (unangenehme) Erfahrung verfügt: „Je mehr Menschen eine Toilette benutzen, desto ungünstiger sind die hygienischen Bedingungen. Als Rollstuhlfahrer ist man leider darauf angewiesen, sich auf der Toilettenbrille abzustützen. Man kann die Hose nicht hochhalten, da man die Arme und Hände zum Abstützen und Festhalten benötigt. Wenn nun vor mir 20 Männer im Stehen gepinkelt haben, dann wird meine Hose zum Wischlappen. Das will man nicht wirklich!“
Es ist für viele Menschen möglich, einen Euroschlüssel zu bekommen
Und er weist darauf hin, dass es für Menschen mit nachweislichem Bedarf keine große Hürde darstellt, einen Euroschlüssel zu bekommen. Es muss allerdings noch daran gearbeitet werden, dass auch neurodivergente Menschen ein Anrecht auf den Euroschlüssel bekommen. Dieser wird in manchen Kommunen vor Ort ausgegeben, oder auch beispielsweise vom gemeinnützigen „Club Behinderter und ihrer Freunde Darmstadt e.V.“ (CBF-Darmstadt e. V.) postalisch verschickt. Dieser Verein hat 1986 genau wegen des Problems verschmutzter und durch Vandalismus beschädigter sanitärer Anlagen die einheitliche Schließanlage entwickelt. Mit dem Schlüssel können mittlerweile mehr als 12.000 Toiletten in ganz Europa geöffnet werden, beispielsweise an Autobahnraststätten, in Bahnhöfen, in Fußgängerzonen, in Museen oder in Behörden.
Wer hat Anspruch auf den Schlüssel?
Der Schlüssel wird ausschließlich an Menschen ausgehändigt, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind. Der deutsche Schwerbehindertenausweis gilt als Berechtigung, wenn
• das Merkzeichen: aG, B, H, oder BL
• oder das Merkzeichen G und der GdB ab 70 und aufwärts enthalten ist.
Außerdem:
• schwer/außergewöhnlich Gehbehinderte;
• Rollstuhlfahrer;
• Stomaträger;
• Blinde;
• Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen;
• an Multipler Sklerose,
• Morbus Crohn,
• Colitis ulcerosa Erkrankte und
• Menschen mit chronischer Blasen-/Darmerkrankung.
Der ärztliche Nachweis wird immer dann als ausreichend angesehen, wenn eine Behinderung nicht anders nachgewiesen werden kann.
Sauber!
Wenn also schon in eine barrierefreie Toilette im öffentlichen Raum investiert wird, findet Milton Merlano, sollte deren Nutzung den Menschen vorbehalten sein, die ansonsten kaum Zugang zu Sanitäranlagen im öffentlichen Raum haben, und die oft bei WCs in Gastronomie und Handel außen vor bleiben: Menschen mit Behinderung.
Es reiche nicht, an die Vernunft der übrigen Nutzenden zu appellieren, damit die Toilettenanlagen sauber bleiben. Eine stündliche Reinigung der Toilette dürfte im öffentlichen Raum ebenfalls illusorisch sein. Die im wahrsten Sinne sauberste Lösung sei: die Anbringung eines Euro-Schlüssel-Zylinders.