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Stiftung Anerkennung und Hilfe verlängert Meldefrist bis 30. Juni 2021

22.03.2021
Logo der Stiftung Anerkennung und Hilfe

Der Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) erhöht seinen Anteil an der Stiftung Anerkennung und Hilfe um knapp 425.000 Euro auf über zwei Millionen Euro. Das hat der LWL-Landschaftsausschuss in Münster beschlossen. Weil die Anlauf- und Beratungsstellen in der Corona-Pandemie nur eingeschränkt arbeiten konnten, haben die Errichter der Stiftung außerdem die Antragsfrist verlängert: Betroffene aus Westfalen-Lippe, die als Kinder und Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben, können sich jetzt noch bis zum 30. Juni bei der Anlauf- und Beratungsstelle des LWL melden und Leistungen erhalten.

Da sich abzeichnet, dass sich mehr Betroffene melden als ursprünglich erwartet, haben Bund, Länder und Kirchen ihren Anteil an der Stiftung erhöht. So stieg der Anteil des Landes NRW um 25,8 Prozent auf rund 17,2 Mio. Euro, von denen der LWL über zwei Millionen Euro übernimmt. "Die Landschaftsverbände waren in der fraglichen Zeit bedeutender Träger von Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und ab 1963 aufsichtsführende Stelle über Einrichtungen der Behindertenhilfe, in denen Minderjährige untergebracht waren", sagte LWL-Direktor Matthias Löb. "Deshalb erhöhen wir im Interesse der betroffenen Menschen auch unseren finanziellen Beitrag. Außerdem übernehmen wir Verantwortung, indem wir die Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle verlängern und es so weiteren Betroffenen ermöglichen, eine Anerkennungs- und Unterstützungsleistung zu bekommen."

Bis zum 31. Dezember 2020 haben sich insgesamt 3.109 Betroffene an die Fachberater:innen der LWL-Anlauf- und Beratungsstelle für Westfalen-Lippe gewandt. 2.635 Fälle hat die LWL-Anlauf- und Beratungsstelle abschließend bearbeitet und insgesamt 25 Mio. Euro ausgezahlt. "Es geht hier aber nicht nur um Geld: Die LWL-Anlauf- und Beratungsstelle in Münster bietet Betroffenen einen geschützten Raum für Gespräche über die damaligen Erlebnisse und Erfahrungen sowie die Auswirkungen auf das heutige Leben an. Die Gespräche werden vertraulich behandelt", sagte LWL-Jugend- und Schuldezernentin Birgit Westers.

Eine wichtige Aufgabe der LWL-Experten ist es, die Betroffenen bei der Gewährung von finanziellen Leistungen aus der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" zu unterstützen. Als Anerkennungs- und Unterstützungsleistung können Betroffene pauschal maximal 9.000 Euro erhalten. Zudem können sie einen Ausgleich für entgangene Rentenansprüche bekommen, wenn für geleistete Arbeit ab dem 14. Lebensjahr keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt worden sind. Wer bis zu zwei Jahren sozialversicherungspflichtig in den Einrichtungen gearbeitet hat, kann maximal 3.000 Euro erhalten, wer länger gearbeitet hat, kann maximal 5.000 Euro bekommen.

Betroffene, die heute in Westfalen-Lippe leben, können sich noch bis zum 30. Juni 2021 an die Anlauf- und Beratungsstelle beim LWL in Münster wenden: Telefon 0251 591 4290.

Hintergrund
Anfang 2017 haben Bund, Länder und Kirchen die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" gegründet. Ziel der Stiftung ist es, Leid und Unrecht anzuerkennen, das betroffene Menschen als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfahren haben. Zudem unterstützt die Stiftung die Betroffenen dabei, die heute noch vorhandenen Folgen des erlittenen Unrechts zu bewältigen oder zu vermindern. Zu diesem Zweck sind seit Anfang des Jahres 2017 im ganzen Bundesgebiet Regionale Anlauf- und Beratungsstellen errichtet worden, die den Betroffenen vor Ort weiterhelfen. Für das Land NRW nehmen diese Aufgabe die Anlaufstellen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster für Westfalen-Lippe und beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Köln für das Rheinland wahr.

Weitere Informationen über die LWL- Anlauf- und Beratungsstelle, die Stiftung und die Leistungen unter http://www.rabs.lwl.org und http://www.stiftung-anerkennung-hilfe.de.