Berlin – Das Recht auf gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen wird in Deutschland offenbar unzureichend umgesetzt.
Laut einer gestern vom Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) veröffentlichten Untersuchung verletzen mehrere Bundesländer systematisch die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems.
Demnach sind Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz „weitgehend untätig“ oder verzeichneten seit Geltung der UN-Konvention ab 2009 Rückschritte. In den meisten Bundesländern sei die Umsetzung unzureichend, nur Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein seien „deutlich vorangekommen“.
„Solange die Politik nicht die notwendigen Voraussetzungen an den Schulen schafft, kann Inklusion nicht gelingen“, fasst Studienautor Sebastian Steinmetz zusammen. „Das Versäumnis liegt bei der Politik und kann nicht am gemeinsamen Unterricht festgemacht werden, der in vielen anderen Staaten schon heute die Regel ist.“
Zu den Voraussetzungen zählen laut Studie die Verfügbarkeit inklusiver Bildung, ein diskriminierungsfreier Zugang zu inklusiven Schulen, ein angemessenes Schulangebots sowie ein anpassungsfähiges Schulsystem.
Für seine Studie wertete das Forschungsteam die dafür relevanten Vorschriften und Umsetzungsmaßnahmen sowie Daten über den gemeinsamen Unterricht in den Bundesländern aus. © kna/aerzteblatt.de