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Mutiges "Voranstreiten" für Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und Teilhabe

25.03.2019
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Am 26. März 2009 trat die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland in Kraft. "In den vergangenen zehn Jahren ist viel erreicht worden, damit Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können", teilt das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Arnsberg (KSL Arnsberg) mit. Aber: Auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft in Deutschland sei noch ebenso vieles zu tun.

Manifest und Wegweiser der Arbeit des KSL Arnsberg ist die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen - kurz: UN-BRK. "Die Achtung der jedem Menschen innewohnenden Würde und seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, gehört zu den zentralen Grundsätzen der UN-BRK.", unterstreicht Andreas Tintrup, Projektleiter des KSL Arnsberg. Die Vertragsstaaten hätten sich gemäß der Konvention dazu verpflichtet, geeignete und wirksame Maßnahmen zu treffen, die Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen."

Das KSL Arnsberg ist eines von sechs Kompetenzzentren sowie einer Koordinierungsstelle, das mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds einen zentralen Beitrag leistet, die soziale Inklusion zu fördern. "Ein Ziel ist es, auf die bestehenden gesellschaftlichen Strukturen so einzuwirken, dass ein selbstbestimmtes Leben für alle möglich ist", sagt KSL-Arnsberg-Mitarbeiter Manuel Salomon.

Ein Beispiel der Arbeit der KSL bezieht sich auch das so genannte Persönliche Budget, worauf Menschen mit Behinderungen seit dem 1. Januar 2008 einen Rechtsanspruch haben. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, mit der Menschen mit Behinderung selbstbestimmt über die ihnen zustehenden Leistungen zur Teilhabe entscheiden können. "Die Kompetenzzentren haben im vergangenen Jahr dazu eine Kampagne mit einer Wanderausstellung und einer Broschüre entwickelt, damit noch mehr Menschen mit Behinderung darüber Kenntnis erhalten und dieses nutzen können", berichtet Christiane Rischer, ebenfalls Mitarbeiterin des KSL-Arnsberg.

Um den Geist der UN-BRK in die Regionen zu tragen bedarf es zahlreicher, kompetenter Mitstreiterinnen und Mitstreiter. Dazu gehören die Behinderten- und Inklusionsbeauftragten in Städten und Kreisen ebenso wie Landschafts- und Wohlfahrtsverbände, Beratungseinrichtungen und Kommunalverwaltungen, um nur einige zu nennen. „Die UN-BRK bedeutet: Mutiges Voranstreiten für Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und Teilhabe", sagt Andreas Tintrup. "Sie ist Empowerment für eine Milliarde Menschen mit Behinderung weltweit.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay