Das KSL Arnsberg unterstützt seit vielen Jahren die Etablierung von Unterstützungsangeboten für behinderte Eltern wie Elternassistenz und Begleitete Elternschaft, indem es die Klärung der Rechtslage forciert und Informationen sowohl für behinderte Eltern als auch für Leistungsträger und -anbieter bereithält.
Langfristiges Ziel ist es, die Unterstützung behinderter Eltern an ihren jeweiligen Wohnorten zu ermöglichen.
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Was brauchen Eltern mit Behinderung und was steht ihnen zu?
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Der Unterstützungsbedarf von Eltern mit Behinderung hängt von der Art und dem Umfang der Beeinträchtigung sowie von den Umweltfaktoren ab. Je nach Bedarf können Hilfsmittel die Beeinträchtigung ausgleichen. Assistenzleistungen über Betreuungs- und Entlastungsleistungen oder auch pädagogische Begleitung Mütter und Väter mit Behinderung bei der Umsetzung ihrer Elternrolle unterstützen.
Der Staat hat gegenüber den Familien einen Fürsorge- und Schutzauftrag. In diesem Rahmen haben auch Eltern mit Behinderung Anspruch auf Unterstützung bei der Pflege, Versorgung und Erziehung ihrer Kinder, wenn sie dies benötigen. Seit dem 1.1.2018 ist der Rechtsanspruch auf „unterstützende“ und qualifizierte Elternassistenz gesetzlich in § 78 Abs.1 und 3 SGB IX verankert.
Die Einordnung der benötigten Hilfen in diese beiden Begriffe erfolgt im Rahmen des Gesamtplanverfahrens. Mit diesem Rechtsanspruch ist sowohl Elternassistenz nach dem Modell der Persönlichen Assistenz als auch die Unterstützung im Rahmen der Begleiteten Elternschaft als Teilhabeleistung rechtlich geregelt. Im Rahmen der Antragstellung können behinderte Eltern ab 2020 eine Gesamtplankonferenz einfordern, um ihren Bedarf darzulegen.
Wichtig: Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind einkommens- und Vermögensabhängig. Seit 2020 wird für die Eingliederungshilfe nicht mehr das Partnereinkommen herangezogen.
- Welche Unterstützungskonzepte gibt es?
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Elternassistenz ist eine personelle Unterstützung bei der Eltern mit Behinderung selbst die Anleitung übernehmen, die Assistenzkraft führt ausschließlich Tätigkeiten nach Anweisung aus. Das Konzept der Elternassistenz wurde in Anlehnung der Persönlichen Assistenz von Menschen mit Behinderung entwickelt. Es kann im Arbeitgebermodell organisiert werden oder ein ambulanter Dienst in Anspruch genommen werden. Beide Formen sind als Persönliches Budget möglich.
Begleitete Elternschaft verbindet Leistungen des Ambulant unterstütztes Wohnen mit Sozialpädagogischer Familienhilfe. Durch diese Form der Unterstützung werden Eltern mit Lernschwierigkeiten befähigt ihre Elternrolle wahrzunehmen. Vereinzelt wird Begleitete Elternschaft auch als stationäre Hilfe angeboten. Begleitete Elternschaft ist eine Form der qualifizierten Elternassistenz.
Weitere Informationen zur Begleitenden Elternschaft finden Sie hier.
- Hilfsmittel
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Eltern mit Behinderung können über die Krankenkasse Hilfsmittel für die Versorgung ihrer Kinder beantragen. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Hilfsmittel bei der Krankenkasse gelistet ist.
Beispiel: http://www.rollstuhladapter.de/
- Beratungsnetzwerk Elternschaft selbst bestimmen
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Eltern werden ist nicht schwer, Eltern sein kann manchmal schwierig sein. Das gilt auch für Menschen mit Behinderung. Manchmal brauchen sie aufgrund der Beeinträchtigung zeitweise oder dauerhaft Unterstützung, um sich selbst und ihren Kindern gerecht werden zu können. Bestehende Rechtsansprüche und mögliche Unterstützungsformen für Eltern mit Behinderung sind bisher wenig bekannt. Infolgedessen gibt es bisher wenig Beratungsangebote und Beratungserfahrung. Deshalb haben sich unterschiedliche Beratungsstellen dazu entschieden, die Zielgruppe „Eltern mit Behinderung“ explizit in ihr breitgefächertes Beratunsangebot aufzunehmen. Gemeinsam haben sie das Beratungsnetzwerk für Eltern mit Behinderung gegründet, um sowohl für ratsuchende Eltern eine Anlaufstelle zu bieten als auch sich gegenseitig bei Anfragen zu unterstützen. Auf dieser Website finden Sie als Eltern mit Behinderung möglichst unkompliziert eine kompetente Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Damit Eltern zu ihrem Recht kommen und mit ihren Kindern gut zusammenleben können.
- Literatur
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Bbe e.V. (2003): Ratgeberreihe Hannover
Band 1: Assistenz bei der Familienarbeit 3. Auflage 2003
Band 2: Kinderanhänger für E-Rollstuhl gesucht - Spezielle Hilfsmittel für die Familienarbeit behinderter und chronisch kranker Eltern, 2002
Band 3: Ideenwettbewerb barrierefreie Kinder- und Babymöbel, 2003
Band 4: Ratgeber Elternassistenz - Zusammenfassung in leichter Sprache, 2019 - Mit den Änderungen des BTHG ab 2020
Bundesarbeitgsgemeinschaft für Begleitete Elternschaft
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
einfach teilhaben
Das Webportal für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, Verwaltungen und Unternehmen
Expertise zur Unterstützungssituation behinderter Eltern in NRW
Der Wunsch Eltern zu sein (Kinder zu haben) gehört auch für viele Menschen mit Behinderung zum Leben dazu. Aufgrund ihrer Einschränkungen und gesellschaftlicher Barrieren ist es für viele von ihnen nicht selbstverständlich diesen Wunsch zu leben. Einige von ihnen sind zumindest zeitweise auf Unterstützung angewiesen. Mit der Expertise zur Unterstützungssituation behinderter Eltern in NRW greift das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben Westfalen (KSL) die Unterstützungssituation von Eltern mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen auf.
Gehörlosenschlag
Hand zu Hand
MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e. V. – Begleitete Elternschaft