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Ausfüllhilfe zum Grundsicherungsantrag in Einfacher Sprache

29.07.2019
Weiterbewilligung der Grundsicherung

Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) werden ab dem 1.1.2020 die existenzsichernden Leistungen von den Fachleistungen getrennt. Aus diesem Grund müssen Menschen mit Behinderungen, die in stationären Wohnformen leben, bis zum Ende des Jahres 2019 noch einen Antrag auf Weiterbewilligung ihrer Grundsicherung stellen. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und die Kommunen in Westfalen-Lippe haben sich auf ein verkürztes Formular zur Weitergewährung der Grundsicherung geeinigt. Unsere Kolleginnen und Kollegen vom Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben OWL haben für dieses Formular eine Ausfüllhilfe in Einfacher Sprache erstellt, die die korrekte Bearbeitung des Antrags erleichtern soll.

Weitere Informationen und Downloads gibt es hier.