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Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten und Migrationshintergrund

Menschen mit und ohne Migrationshintergrund

Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund sind oftmals mit mehrfachen Benachteiligungen konfrontiert. Sie bekommen weniger Hilfen als Menschen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit. Dadurch fehlen ihnen oftmals die Hilfen, die sie benötigen.
Es fällt ihnen außerdem schwer, die Hilfen und Leistungen in der fremden Sprache zu verstehen.
So wissen sie nicht, was ihnen zusteht. In einigen Ländern ist es außerdem selbstverständlich, dass die Unterstützung durch die Familie erfolgt. Dadurch beantragen sie weniger Hilfen und Unterstützungen.
Es ist wichtig, dass die Probleme von Menschen mit Migrationshintergrund mit bedacht werden und das sie überall mitmachen können. Dafür brauchen sie die Unterstützung, wie alle anderen auch. Besonders Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten und Migrationshintergrund sind von Ausgrenzung bedroht. Darum wollen wir insbesondere ein Augenmerk auf die Situation dieser Personengruppe setzen. Dass Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten und Migrationshintergrund gleiche Chancen bekommen, sehen wir als ein „Prüfstein“ für die Teilhabe.
Um Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund im Hinblick auf ihre Fragen angemessen unterstützen zu können, qualifizieren sich die Mitarbeitenden des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Arnsberg in diesem Thema weiter. Im Rahmen der Arbeit wird auf die Stärkung der Interessenvertretung der Zielgruppe hingewirkt. Zudem werden geeignete Beratungsangebote bekannt gemacht.
Sowohl im Bereich Migration als auch im Bereich Behinderung wird auf die Probleme und Anliegen hingewiesen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass man die Bereiche zusammen bringt, damit sie sich austauschen und gemeinsam unterstützen können.

Erklärungen:

Migrationshintergrund:
Man spricht von Migration, wenn eine Person aus seinem eigenen Land weggeht. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben, z. B. Krieg, Gefahren oder Arbeitssuche.
Eine Person hat dann einen Migrationshintergrund, wenn:

  1. Sie in Deutschland lebt und keine deutsche Staatsangehörigkeit hat. Sie hat also keinen deutschen Personalausweis oder Reisepass.
  2. Sie nach Deutschland gekommen ist und dann zeitnah oder im Laufe der Zeit die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt.
  3. Sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.
     

Ansprechpartner/in im KSL für den Regierungsbezirk Arnsberg:

Tel.
0231 9128375
Fax
0231 9128375