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Barrierefreies Wohnen: KSL Arnsberg sieht nach wie vor erhebliche Defizite

17.01.2020
Das Foto zeigt einen Rollstuhl.
Barrierefreier Wohnraum: Ausnahme statt Regel | Ergebnisse Mikrozensus

Nur zwei Prozent der Wohnungen und Einfamilienhäuser sind nach Selbsteinschätzungen der Bewohner*innen „annährend barrierefrei“, also mit Rollstuhl, Rollator zugänglich und nutzbar. Auch bei Neubauten gibt es erheblichen Nachholbedarf. 

Das ist das Ergebnis einer Studie einer bfb-Trendstudie auf Grundlage des Mikrozensus‘ des Statistischen Bundesamtes. Neben dem Baujahr des Hauses ist das Haushaltseinkommen dabei ein wesentlicher Faktor. Ein hohes Haushaltseinkommen begünstigt barrierefreie Wohnungen, Menschen mit geringem Haushaltseinkommen wohnen deutlich seltener in Wohnungen mit ausreichenden Bewegungsflächen.

Details dazu unter: https://www.bfb-barrierefrei-bauen.de/ueber-uns/

Kommentar des KSL Arnsberg

Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Arnsberg (KSL Arnsberg) begrüßt zunächst, dass jetzt Zahlen zum Thema „barrierefreie Wohnungen“ vorliegen. Bei allen methodischen Detailfragen („Was ist ‚weitgehend barrierefrei‘? Wie verlässlich sind Selbsteinschätzungen? Was ist mit anderen Behinderungsformen als Geheinschränkungen?) bieten die Zahlen eine Grundlage, um die zurzeit typischerweise zitierten Zahlen des Kuratortiums Deutsche Altenhilfe (KdA) von 2011 zu ergänzen. Im Zeitverlauf der jetzt erhobenen Zahlen zeigt sich ab 2011 ein Trend zu mehr mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen.

Dennoch ist die Lücke zwischen vorhandenen und benötigten barrierefreien Wohnungen aus Sicht des KSL Arnsberg nach wie vor erheblich. Für NRW stellt das Deutsche Institut für Menschenrechte Anfang 2019 in einer Analyse fest: Menschen mit Behinderungen könnten in vielen Fällen nicht selbstbestimmt über ihren Wohnort bestimmen oder entscheiden, mit wem sie zusammenleben.