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Minister Laumann: Jeder Mensch hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben!

27.09.2022
Das Foto zeigt die Unterzeichner*innen der Gewaltschutzinitiative.

Das gemeinsame Ziel der Institutionen und Organisationen, die diese Absichtserklärung unterzeichnet haben und bei dieser Landesinitiative zusammenarbeiten, ist, die Menschen in der Behindertenhilfe wirksamer vor Gewalt zu schützen. Unter dem Dach der Initiative werden bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode im Jahr 2027 konkrete Maßnahmen vorbereitet und umgesetzt werden, um Gewalthandlungen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zu vermeiden und zu mehr Selbstbestimmung, Teilhabe und Lebenszufriedenheit von Menschen mit Beeinträchtigungen beizutragen. Dies teilt das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Soziales (MAGS) in einer Medieninformation mit.
 
„Optimaler Gewaltschutz in der Behindertenhilfe kann nicht im Alleingang umgesetzt werden. Deshalb freue ich mich über den gemeinsamen Schulterschluss der wichtigen Akteure, die im Bereich der Hilfen für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen Verantwortung tragen", erklärte Sozialminister Karl-Josef Laumann erklärte. "Gemeinsam werden wir den Gewaltschutz in den nordrhein-westfälischen Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen nachhaltig verbessern und stärken. Denn: Jeder Mensch hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Ereignisse der Vergangenheit haben gezeigt, dass wirksamere Schutzmechanismen und bessere Instrumente der Aufarbeitung von Vorkommnissen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen erforderlich sind.“
 
Eine von Minister Laumann eingesetzte Expertenkommission hatte Ende 2021 zahlreiche konkrete Handlungsempfehlungen vorgelegt und unter anderem eine stärkere Regionalisierung der Betreuungsangebote, eine bessere gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung sowie ein landesweites Kompetenznetzwerk angeregt. Die Handlungsempfehlungen werden nun in die Arbeit der Initiative einfließen.
 
„Die Vorschläge der Expertenkommission liegen auf dem Tisch. Sie basieren zum größten Teil auf jahrelangen Erfahrungen in der Eingliederungshilfe, es fehlt also nicht an Erkenntnissen. Nun gilt es, sie gemeinsam schnellstmöglich umzusetzen, um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmteres Leben ohne Gewalterfahrungen zu ermöglichen: Durch klare Vorgaben beim Gewaltschutz und durch die Unterstützung der Leistungserbringenden und deren Mitarbeitenden“, sagte Christian Woltering, Vorsitzender Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen (LAG FW NRW).
 
„Dem Gewaltschutz in Einrichtungen messe ich einen hohen Stellenwert zu. Die Politik für Menschen mit Behinderung wird durch die Landesinitiative im Sinne der Leitideen und des Auftrags der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt. Alle Akteurinnen und Akteure haben das Ziel einer konkreten Umsetzung der Maßnahmen fest im Blick“, sagte Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten.
 
Ulrike Lubek, Direktorin Landschaftsverband Rheinland (LVR), erklärte: „Über 13 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland sollten wir begriffen haben, dass Inklusion kein Sonderrecht für eine bestimmte Menschengruppe ist, die unter besonderer staatlicher Fürsorge steht. Und Gewaltschutz ist keine Wohltätigkeit im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Es geht um universelle und unteilbare Menschenrechte, die einfach allen zustehen und zu dem alle Träger öffentlicher Belange verpflichtet sind. Die Rechte liegen bei den Menschen! Der LVR hat sich bereits in 2021 ausführlich mit dem Thema Schutz vor Gewalt auseinandergesetzt und seine einheitliche Haltung dazu beschrieben. Dabei wurden fachliche Mindestanforderungen an institutionelle Gewaltschutzkonzepte von Einrichtungen und Diensten des LVR festgelegt, die unter Umständen auch über gesetzliche Anforderungen hinausgehen. Daher begrüßt der Landschaftsverband Rheinland die Landesinitiative Gewaltschutz sehr und ausdrücklich. Unter ihr haben sich nun alle Akteure versammelt, um im Sinne der Menschen mit Behinderung die Themen Prävention und Schutz vor Gewalt engagiert voranzutreiben.“
 
„Jeder Mensch hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben, das gilt erst recht für Menschen mit Behinderung. Gewalt in ihren Einrichtungen können wir auf keinen Fall dulden. Deswegen danke ich dem Sozialminister Laumann für diese Initiative zur Stärkung des Gewaltschutzes – es ist ein starkes Signal, es unterstützt auch in den Einrichtungen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hervorragende Arbeit leisten. Wir werden nicht nur das Sozialministerium, sondern auch die Unterstützung anderer Ministerien brauchen: für entsprechenden Wohnraum, damit Menschen mit Behinderungen möglichst konfliktfrei mit uns leben können, und für finanzielle Unterstützung, um Strukturen in der Behindertenhilfe weiter umzubauen und Menschen mit Behinderung damit noch besser vor Gewalt zu schützen“, unterstrich Dr. Georg Lunemann Direktor Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
 
Tanja Lohmeier Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Werkstatträte NRW und Katrin Dörfler WfbM-Werkstatträtin und Frauenbeauftragte sowie Sprecherin der LAG Werkstatträte NRW für Gewaltschutz: „Wir freuen uns auf die gute Zusammenarbeit in der Landesinitiative. Denn: Gewalt passiert, bewusst oder unbewusst, auch in der Werkstatt. Über das Thema Gewalt darf nicht länger geschwiegen werden. Es muss mit allen offen darüber geredet werden! Nichts über uns – ohne uns!“
 
Die gemeinsame Absichtserklärung der Partner der Landesinitiative „Gewaltschutz Nordrhein-Westfalen” gibt es auf der Website des Ministeriums unter  Landesinitiative Gewaltschutz Nordrhein-Westfalen.
 
Folgende Partner haben die Absichtserklärung unterzeichnet und arbeiten in der Initiative zusammen:

  • Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL),
  • die kommunalen Spitzenverbände (Städtetag NRW, 
  • Landkreistag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW),
  • private und öffentliche Träger von Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe,
  • die Freie Wohlfahrtspflege,
  • zahlreiche Selbsthilfeverbände,
  • die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten und
  • das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Fotos: pixabay, MAGS